Der gewaltsame Tod eines Neugeborenen im November 2023 in Bielefeld hat für großes Aufsehen gesorgt. Das Landgericht verurteilte den Vater des Säuglings wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Mutter erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren wegen Totschlags. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da beide Verteidiger angekündigt haben, Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater aus niederen Beweggründen handelte. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Hauptgrund für die Tat sei gewesen, den Säugling „loszuwerden“, um ein unbeschwertes Leben weiterzuführen. Diese Begründung führte dazu, dass das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft folgte, die eine lebenslange Haftstrafe für den 23-jährigen Vater forderte.
Die 20-jährige Mutter wurde nach Jugendstrafrecht zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah sie als mitschuldig am Tod des Neugeborenen an, entschied jedoch, dass mildernde Umstände vorliegen. Der Verteidiger der Mutter hatte auf Freispruch plädiert, konnte sich jedoch nicht durchsetzen.
Das Urteil entsprach vollständig der Forderung der Staatsanwaltschaft: eine lebenslange Haftstrafe für den Vater und eine fünfjährige Jugendstrafe für die Mutter. Die Verteidigung des Vaters hatte dagegen maximal zehn Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Die Verteidigung der Mutter plädierte auf einen Freispruch.
Beide Verteidiger kündigten an, das Urteil durch den Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. Die nächste Instanz wird darüber entscheiden, ob die Urteile Bestand haben oder geändert werden müssen. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig, und der Fall bleibt offen.