
Am 14. September 2025 findet in Münster die nächste Kommunalwahl statt. Rund 250.000 Bürgerinnen und Bürger sind wahlberechtigt und sollen ihre Stimme in einem von 189 Wahllokalen oder per Briefwahl abgeben. Damit dieser demokratische Prozess reibungslos abläuft, braucht die Stadt tatkräftige Unterstützung: Insgesamt werden etwa 2.500 Wahlhelfer in Münster benötigt. Sie sorgen dafür, dass alles ordnungsgemäß abläuft – von der Ausgabe der Stimmzettel bis zur Auszählung am Abend. Auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September, etwa für das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters, werden erneut helfende Hände gebraucht.
Wer sich als Wahlhelfer in Münster engagiert, übernimmt wichtige Aufgaben für die Demokratie. Die Helferinnen und Helfer arbeiten als Teil eines Wahlvorstands im Wahllokal oder im Briefwahlzentrum. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel sowie das Vermerken der Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Außerdem achten Wahlhelfer darauf, dass die Urnen sicher verschlossen sind und erst zur Auszählung geöffnet werden. Nach 18 Uhr beginnt die sorgfältige Stimmenauszählung. Die Ergebnisse werden dokumentiert und anschließend an die zuständigen Stellen übermittelt.
Der Wahlvorstand setzt sich aus mehreren Rollen zusammen: Wahlvorsteher:in, Schriftführer:in, deren Stellvertretung sowie weiteren Beisitzenden. Jede dieser Positionen trägt ihren Teil zum ordnungsgemäßen Ablauf bei. Teamarbeit, Zuverlässigkeit und ein verantwortungsbewusstes Handeln stehen dabei im Vordergrund.
Der Wahltag beginnt früh: Bereits ab 8 Uhr morgens treffen sich die Wahlvorstände zur Vorbereitung der Wahlräume. Die Auszählung beginnt direkt nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr und kann – je nach Umfang – bis in die Abendstunden dauern. Für diesen Einsatz zahlt die Stadt Münster eine pauschale Aufwandsentschädigung. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten 25 Euro, während Wahlvorsteher:innen mit Vorbereitungsaufgaben am Vortag 35 Euro bekommen. Auch wenn die Vergütung symbolisch ist, bietet das Engagement einen echten Mehrwert: Es stärkt das Verständnis für demokratische Abläufe und schafft ein gutes Gefühl, aktiv mitgewirkt zu haben.
Eingesetzt werden die Wahlhelfer in einem der zahlreichen Wahllokale im Stadtgebiet oder im Bereich der Briefwahlauszählung. Über das Online-Formular kann bereits bei der Anmeldung ein Wunsch-Einsatzort angegeben werden. Die Stadt Münster versucht, diese Wünsche nach Möglichkeit zu erfüllen.
Die Anmeldung als freiwilliger Wahlhelfer in Münster ist ab sofort online möglich. Unter
👉 www.stadt-muenster.de/wahlen/wahlhelfende
können Interessierte ein Formular ausfüllen und direkt angeben, wo und wie sie gerne mithelfen möchten. Ob Wahllokal, Briefwahl oder bestimmte Aufgabenbereiche – die Stadt sammelt alle Angaben, um eine möglichst passgenaue Einteilung vorzunehmen.
Ab Ende Juni werden dann die offiziellen Berufungen verschickt – sowohl an freiwillige als auch an verpflichtend eingesetzte Helfer. Denn wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, kann die Stadt Münster Personen zur Mitwirkung auffordern. Diese Berufung erfolgt postalisch und ist verbindlich.
Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu werden, müssen Interessierte lediglich zur Kommunalwahl in Münster wahlberechtigt sein. Das bedeutet: Mindestalter 16 Jahre, deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz in Münster. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Ab August stellt die Stadt Schulungsmaterialien bereit – digital oder in gedruckter Form. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zum Ablauf, zu den Aufgaben und zum Verhalten im Wahllokal.
So sind auch Neulinge bestens vorbereitet, um ihren Einsatz am Wahltag souverän zu meistern. Bei Fragen stehen zudem Ansprechpartner aus dem Wahlamt zur Verfügung.