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Zigarettenschmuggel am FMO: Großfamilie mit 7.400 Zigaretten erwischt

Großfamilie schmuggelt 7.400 Zigaretten über den FMO. Zoll erhebt 2.280 Euro – Weiterreise nach Sofortzahlung erlaubt.

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Ein spektakulärer Zigarettenschmuggel wurde am 28. Mai 2025 am FMO  aufgedeckt. Eine niederländische Großfamilie versuchte, weit mehr Zigaretten einzuführen, als erlaubt. Der Fall sorgt nicht nur bei Zollbeamten für Aufsehen, sondern verdeutlicht auch, wie systematisch Schmuggler vorgehen. Das Hauptzollamt Münster veröffentlichte nun Details zum Vorfall, der zeigt, wie engmaschig Kontrollen am Flughafen mittlerweile sind.

Großfamilie mit Schmuggelware aus der Türkei gestoppt

Die siebenköpfige Familie reiste gemeinsam aus der Türkei nach Deutschland ein. Ihr Ziel: der Flughafen Münster/Osnabrück. Bei der Gepäckkontrolle entdeckten Zollbeamte eine verdächtig hohe Menge an Zigaretten. Insgesamt fanden sich 37 Stangen Zigaretten in den Gepäckstücken – das entspricht rund 7.400 einzelnen Zigaretten. Die Schmuggelware war in Koffern, Handtaschen, Rucksäcken und sogar in Plastiktüten verstaut.

Zigarettenschmuggel am FMO: Erlaubte Menge deutlich überschritten

Laut deutschem Zollrecht dürfen Reisende maximal sieben Stangen Zigaretten steuerfrei aus Nicht-EU-Staaten einführen. Die niederländische Großfamilie hatte diese Freimenge jedoch um ein Vielfaches überschritten. Der Zoll spricht von einem klaren Fall des versuchten Zigarettenschmuggels. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig transparente Vorschriften und konsequente Kontrollen im Reiseverkehr sind.

Konsequenzen: Sofortzahlung von über 2.000 Euro

Die Behörden verhängten eine Steuernachzahlung in Höhe von 1.140 Euro. Hinzu kam ein Zuschlag wegen des versuchten Schmuggels in gleicher Höhe. Die Gesamtsumme belief sich damit auf 2.280 Euro. Die Familie konnte den Betrag direkt vor Ort begleichen. Eine Weiterreise war anschließend möglich. Strafrechtliche Konsequenzen blieben offenbar aus, da die Zahlung freiwillig und sofort erfolgte.

Hauptzollamt Münster warnt vor illegaler Einfuhr

Das Hauptzollamt Münster nutzte den Fall, um öffentlich auf die geltenden Einfuhrgrenzen hinzuweisen. Wiederholte Verstöße könnten ernste strafrechtliche Folgen haben. Zudem sind Kontrollen an deutschen Flughäfen längst Routine – Schmuggler sollten sich also nicht zu sicher fühlen. 

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