85.000 Euro Schaden durch Autobrandstiftungen: Verfahren vor dem Landgericht

Fahrzeugbrand A1 Lengerich: Mitsubishi brennt an der Abfahrt aus, Fahrer flüchtet. Abfahrt zeitweise gesperrt, Polizei ermittelt zu Ursache.
Symbolfoto: Thomas Wolter

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Münster. Vor dem Landgericht Münster hat ein Sicherungsverfahren gegen einen 28-jährigen Mann aus Münster begonnen. Ihm wird vorgeworfen, im Sommer in Münster-Mecklenbeck zwei Autos vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben. Im Zentrum des Verfahrens steht jedoch nicht eine mögliche Haftstrafe, sondern die Frage, ob der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war und dauerhaft untergebracht werden muss.

Autobrandstiftung in Münster: Hoher Sachschaden

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ereigneten sich die Taten an zwei nahe beieinanderliegenden Orten. In der Straße Wiedehagen soll ein geparkter Seat angezündet worden sein. Wenig später brannte am Christoph-Bernhard-Graben ein Mercedes, der dem Vater des Beschuldigten gehört haben soll.

Der entstandene Schaden wird insgesamt auf rund 85.000 Euro geschätzt. Auf den Seat entfallen etwa 35.000 Euro, auf den Mercedes rund 50.000 Euro. Beide Fahrzeuge standen in unmittelbarer Nähe zu Wohngebäuden, wodurch sich die Gefahr deutlich erhöhte.

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Gefahr für Anwohner durch Nähe zu Wohnhäusern

Besonders problematisch war die Lage der Fahrzeuge. Der Seat soll nur etwa 1,20 Meter vor einem Wohnhaus gestanden haben. Ein gekipptes Fenster führte dazu, dass Rauch und Ruß in den Innenbereich eindrangen. Beim Mercedes, der etwa einen Meter vor dem Haus des Eigentümers parkte, sprang durch die starke Hitze eine Glasscheibe der Eingangstür.

Verletzt wurde nach bisherigen Erkenntnissen niemand. Die Staatsanwaltschaft sieht dennoch eine erhebliche Gefährdung von Menschen und Gebäuden.

Schuldfähigkeit als zentrales Thema des Verfahrens

Im Mittelpunkt des Sicherungsverfahrens steht die Frage der Schuldfähigkeit des 28-Jährigen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft leidet der Mann möglicherweise an einer paranoiden Schizophrenie. Aufgrund dieser Erkrankung könnte er zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht seines Handelns einzusehen.

Aus diesem Grund beantragt die Staatsanwaltschaft keine reguläre Strafe, sondern die unbefristete Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus. Begründet wird dies mit der Annahme, dass der Mann unbehandelt weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte.

Was ein Sicherungsverfahren bedeutet

Ein Sicherungsverfahren unterscheidet sich grundlegend von einem klassischen Strafprozess. Es kommt dann zum Einsatz, wenn eine Tat zwar als rechtswidrig gilt, der Beschuldigte aber möglicherweise schuldunfähig oder nur eingeschränkt schuldfähig ist. Ziel ist nicht Bestrafung, sondern der Schutz der Allgemeinheit durch eine sogenannte Maßregel, etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Die beantragte Unterbringung ist zwar unbefristet, unterliegt jedoch regelmäßigen gerichtlichen Überprüfungen. Mindestens einmal im Jahr wird geprüft, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Autobrandstiftung Münster: Aktueller Stand und Fortsetzung im Januar

Zum Auftakt des Verfahrens wurde am Landgericht Münster zunächst nur die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft verlesen. Eine Einlassung des Beschuldigten erfolgte noch nicht. Er ist derzeit vorläufig in einer forensischen Einrichtung untergebracht.

Am 7. Januar soll das Verfahren fortgesetzt werden. Dann soll der 28-Jährige Gelegenheit erhalten, sich selbst zu den Vorwürfen zu äußern.

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