
Münster/AI. In der Nacht zum Freitag hat die Polizei in Münster gleich zwei Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen, die alkoholisiert unterwegs waren. Sowohl ein Radfahrer als auch ein E-Scooter-Fahrer wiesen deutliche Promillewerte auf. Die Beamten ordneten Blutproben an und untersagten die Weiterfahrt.
Gegen 0:30 Uhr bemerkte eine Streifenwagenbesatzung einen Radfahrer, der auf dem Fahrradweg der Hammer Straße stadtauswärts in Schlangenlinien unterwegs war. Aufgrund seiner unsicheren Fahrweise hielten die Polizisten den Mann an.
Bei der anschließenden Überprüfung ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von 1,56 Promille. Damit lag der 61-jährige Münsteraner deutlich im strafbaren Bereich. Die Beamten brachten ihn zur Entnahme einer Blutprobe zur Wache und untersagten ihm die Weiterfahrt.
Rund drei Stunden später, gegen 3:35 Uhr, fiel Polizisten in der Innenstadt ein E-Scooter auf, der mit zwei Personen besetzt war. Das Fahrzeug fuhr von der Straße An der Apostelkirche in Richtung Voßgasse.
Auch hier kontrollierten die Einsatzkräfte die Beteiligten. Der 25-jährige Fahrer stand laut Atemalkoholtest mit 1,64 Promille unter erheblichem Alkoholeinfluss. Neben der Blutprobe stellten die Beamten seinen Führerschein sicher. Zudem wurde die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Alkohol im Straßenverkehr nicht nur am Steuer eines Autos gefährlich ist. Auch auf dem Fahrrad können hohe Promillewerte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für E-Scooter gelten dieselben Grenzwerte wie für Pkw, da sie als Kraftfahrzeuge eingestuft sind. Wer alkoholisiert fährt, muss mit empfindlichen Geldstrafen, Punkten in Flensburg und weiteren Konsequenzen rechnen. Zudem ist die Nutzung eines E-Scooters grundsätzlich nur einer Person gestattet.
Quelle: Polizei Münster (ots)
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