
Münster. Für viele Familien könnte der Traum vom Eigenheim in Münster künftig deutlich teurer werden. Der Rat hat beschlossen, die Einkommensgrenzen für vergünstigte städtische Baugrundstücke drastisch zu senken. Besonders deutlich wird das bei Familien mit zwei Kindern: Bisher konnten sie noch bei einem Jahreseinkommen von bis zu 130.000 Euro den höchsten Preisnachlass von 25 Prozent erhalten. Künftig liegt diese Grenze bei nur noch 91.000 Euro. Wer mehr verdient, muss mit geringeren Rabatten oder sogar dem vollen Grundstückspreis rechnen.
Mit den neuen Richtlinien will die Stadt sicherstellen, dass vergünstigte Baugrundstücke stärker Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen zugutekommen. Bisher waren die Einkommensgrenzen an ein Förderprogramm der KfW gekoppelt. Durch dessen Anpassung waren sie erheblich gestiegen.
Künftig gilt wieder ein Grundwert von 50.000 Euro jährlich. Für jedes Kind erhöht sich dieser um 10.000 Euro. Familien, die diese Grenze um maximal 30 Prozent überschreiten, gehören zur besonders geförderten Bewerbergruppe 1 und erhalten einen Abschlag von 25 Prozent auf den Bodenwert.
Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern bedeutet das: Bis zu einem maßgeblichen Jahreseinkommen von 91.000 Euro ist der höchste Rabatt möglich. Bisher lag diese Grenze bei 130.000 Euro.
Auch für Familien mit höheren Einkommen ändern sich die Bedingungen deutlich. Die Stadt hat die Rabattstufen neu festgelegt. Für eine Familie mit zwei Kindern gelten künftig folgende Grenzen:
| Jahreseinkommen | Preisnachlass |
|---|---|
| Bis 91.000 Euro | 25 Prozent |
| Über 91.000 bis 94.500 Euro | 20 Prozent |
| Über 94.500 bis 98.000 Euro | 15 Prozent |
| Über 98.000 bis 101.500 Euro | 10 Prozent |
| Über 101.500 Euro | Kein Rabatt |
Bislang musste eine vierköpfige Familie erst bei einem Jahreseinkommen von mehr als 260.000 Euro den vollen Bodenwert bezahlen. Künftig liegt diese Schwelle bereits bei 101.500 Euro.
Wie stark sich das auswirken kann, zeigt ein Beispiel: Bei einem Grundstück mit einem Bodenwert von 300.000 Euro entspricht ein Rabatt von 25 Prozent einer Ersparnis von 75.000 Euro.
Neben den Einkommensgrenzen verändert die Stadt auch die Vergaberegeln. Städtische Baugrundstücke werden nach einem Punktesystem vergeben. Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, entscheiden zusätzliche Kriterien.
Bisher waren dabei Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit, die Zahl der Kinder und deren Durchschnittsalter ausschlaggebend. Künftig wird als viertes Kriterium das niedrigste Durchschnittsalter der Bewerbenden berücksichtigt. Damit soll auch dann eine eindeutige Reihenfolge möglich sein, wenn die bisherigen Kriterien keine Entscheidung erlauben.
Erstmals könnten die geänderten Vergaberichtlinien im geplanten Baugebiet „Angelmodde – Albersloher Weg / Hiltruper Straße“ angewendet werden. Voraussetzung ist, dass der Rat im Dezember die entsprechenden Planungen beschließt.
In dem Gebiet sollen neue Wohnungen sowie Baugrundstücke für Einfamilienhäuser entstehen. Nach dem aktuellen Baulandprogramm sind dort Flächen für etwa 260 bis 280 Wohnungen vorgesehen, die bis 2028 baureif werden sollen.
Die Änderungen treffen auf einen weiterhin angespannten Wohnungsmarkt. Ende 2025 lag die Leerstandsquote in Münster nach städtischen Angaben bei lediglich 0,2 Prozent. Gleichzeitig wächst der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Mit dem Baulandprogramm 2026 bis 2035 plant die Stadt neue Baugebiete für bis zu 12.750 Wohnungen. Ein Teil davon soll in Einfamilienhäusern entstehen.
Wer sich für ein städtisches Grundstück interessiert, muss sich im jeweiligen Vergabeverfahren bewerben und die geforderten Nachweise einreichen. Informationen zu aktuellen Angeboten veröffentlicht die Stadt Münster über ihr Amt für Immobilienmanagement.
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