
Vor dem Landgericht Münster muss sich derzeit ein 35-jähriger Münsteraner wegen schwerer Sexual- und Gewaltdelikte verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Sommer 2025 zwei Frauen massiv bedroht und vergewaltigt zu haben. In einem Fall soll er bewaffnet mit einer Machete in einen Massagesalon gegangen sein. Neben einer mehrjährigen Haftstrafe steht auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Raum.
Zum Prozessauftakt bestritt der Angeklagte die Vorwürfe grundsätzlich. Man wolle ihm etwas anhängen, erklärte er zu Beginn des Verfahrens.
Am zweiten Verhandlungstag äußerte sich der Beschuldigte ausführlicher zu einem der Tatvorwürfe. Dabei schilderte er den Besuch bei einer Masseurin im Stadtteil Mauritz völlig anders als es die Anklage darstellt.
Nach seiner Version habe es sich um eine erotische Massage gehandelt. Die Frau habe sich ausgezogen und freiwillig sexuelle Handlungen vorgenommen. Später sei es zu einem Streit über Wechselgeld gekommen, worauf eine verbale Auseinandersetzung und Handgreiflichkeiten gefolgt seien. Seine Einlassung war dabei von abwertenden Aussagen über das mutmaßliche Opfer geprägt.
Zur mitgeführten Machete erklärte der 35-Jährige, er habe diese vor dem Betreten des Studios in einem Gebüsch versteckt. Er trage häufiger ein Messer bei sich, da er sich bedroht fühle. Konkrete Bedrohungssituationen konnte er jedoch nicht nachvollziehbar benennen.
Medienberichten zufolge geht es im Verfahren nicht nur um eine Tat. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte im September 2025 im Zusammenhang mit einem Treffen mit einer Prostituierten ebenfalls gewaltsam vorgegangen sein. Dabei sei neben einem Messer auch ein pistolenähnlicher Gegenstand eingesetzt worden. Zudem stehen Vorwürfe der Fixierung und des Diebstahls im Raum.
Bereits Anfang Oktober 2025 war der Tatverdächtige nach Hinweisen aus der Bevölkerung festgenommen worden. Bei seiner Festnahme sollen weitere Waffen sichergestellt worden sein. Die Ermittlungen erstreckten sich demnach auch auf mögliche Verstöße gegen das Waffenrecht.
Die Aussage eines mutmaßlichen Opfers erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In Verfahren wegen Sexualdelikten ist dies gesetzlich möglich, um die Intimsphäre der Betroffenen zu schützen. Grundlage dafür ist unter anderem § 171b Gerichtsverfassungsgesetz.
Zudem war der Angeklagte nicht damit einverstanden, dass eine frühere Videovernehmung im Gerichtssaal gezeigt wird. Die Strafprozessordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen sowohl die Aufzeichnung als auch die Vorführung solcher Aussagen.
Das Verfahren wird von einer psychiatrischen Sachverständigen begleitet. Hintergrund ist die Frage, ob neben einer Freiheitsstrafe auch eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden könnte. Diese Maßregel kommt in Betracht, wenn von einem Täter auch künftig erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen.
Der Angeklagte schilderte im Prozess eine diffuse Wahrnehmung von Bedrohungen. Das Gericht hat mehrere weitere Verhandlungstage angesetzt. Die Fortsetzung ist für Montag, 23. Februar, vorgesehen.
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