
Münster. In der Debatte um historisch belastete Straßennamen in Münster-Mitte kommt Bewegung: Das Bürgerbegehren für den Erhalt von fünf Straßenbezeichnungen ist zulässig. Der Rat der Stadt Münster bestätigte am Mittwoch, 5. November 2025, die Rechtmäßigkeit des Antrags. Damit hat die „Bürgerinitiative für Münsters Straßen“ eine entscheidende Hürde genommen. Über das weitere Vorgehen entscheidet nun die Bezirksvertretung Münster-Mitte am 11. November – möglicherweise mit dem Weg zu einem Bürgerentscheid.
Die Initiative hatte im August 6.071 gültige Unterschriften eingereicht – deutlich mehr als die erforderlichen 5.356. Damit erfüllt das Bürgerbegehren alle Bedingungen nach Gemeindeordnung. Ziel der Initiative ist es, die von der Bezirksvertretung im Mai beschlossene Umbenennung von fünf Straßen zu stoppen. Betroffen sind die Skagerrakstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße und Otto-Weddigen-Straße in Mauritz-Mitte sowie die Langemarckstraße in Rumphorst.
Die Initiative spricht sich dafür aus, die bestehenden Straßennamen zu erhalten und ihre historischen Bezüge durch erläuternde Informationen einzuordnen, anstatt sie zu ändern. Damit reagiert sie auf einen politischen Beschluss, der die Umbenennung wegen NS-Bezügen vorsah.
Am 11. November 2025 wird die Bezirksvertretung Münster-Mitte darüber abstimmen, ob sie dem Bürgerbegehren entspricht und den Umbenennungsbeschluss aufhebt. Sollte sie an der geplanten Änderung festhalten, käme es zu einem Bürgerentscheid, bei dem alle Wahlberechtigten des Bezirks Münster-Mitte mit „Ja“ oder „Nein“ über das Anliegen abstimmen dürften.
Damit das Ergebnis bindend wäre, müsste die Mehrheit für den Erhalt der Straßennamen stimmen und zusätzlich ein Quorum erreicht werden: Zehn Prozent der Wahlberechtigten – rund 10.700 Personen – müssten sich beteiligen und zustimmen.
Ausgangspunkt der Debatte war ein Antrag aus dem Jahr 2020, Straßennamen aus der Zeit von 1933 bis 1945 kritisch zu überprüfen. Der Rat beschloss im September 2024 neue Leitlinien für Ehrungen und Straßenbenennungen, die Transparenz und Bürgerbeteiligung stärken sollen. Ziel ist es, parteiübergreifend zu entscheiden und sensiblen historischen Kontexten gerecht zu werden.
Wie die Entscheidung im Fall der fünf Straßen ausfallen wird, bleibt offen. Klar ist: Das Bürgerbegehren hat die Diskussion um Münsters Umgang mit Erinnerungskultur im öffentlichen Raum neu entfacht.