
Münster. Am kommenden Sonntag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Münster-Mitte über die Zukunft von fünf umstrittenen Straßennamen. Wer per Brief abstimmen möchte oder seine Unterlagen noch nicht abgegeben hat, sollte jetzt die Fristen und Sonderregelungen kennen, damit die Stimme auch wirklich berücksichtigt wird.
Rund 108.000 Stimmberechtigte sind am Sonntag, 8. Februar, aufgerufen, über die Umbenennung von fünf Straßen im Stadtbezirk Münster-Mitte abzustimmen. Konkret geht es um die Skagerrakstraße, die Langemarckstraße sowie die Admiral-Scheer-, Admiral-Spee- und Otto-Weddigen-Straße. Zur Abstimmung steht die Frage, ob frühere Beschlüsse zur Umbenennung aufgehoben werden sollen oder ob die bisherigen Straßennamen bestehen bleiben.
Ausgelöst wurde der Bürgerentscheid durch ein Bürgerbegehren, das sich gegen die geplanten Umbenennungen richtet. Hintergrund der ursprünglichen Rats- und Bezirksentscheidungen sind historische Bezüge der Straßennamen zum Nationalsozialismus.
Wer seine Stimme per Brief abgeben möchte, sollte die Unterlagen spätestens am Mittwoch, 4. Februar, in die Post geben. Nur so ist sichergestellt, dass der Stimmzettel rechtzeitig bei der Stadt Münster eingeht. Später eingeworfene Briefe könnten zu spät ankommen und bei der Auszählung unberücksichtigt bleiben.
Alternativ können die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen direkt in die Briefkästen der Stadthäuser eingeworfen werden. Diese werden auch am Sonntag noch geleert. Besonders wichtig: Bis 16 Uhr am Wahltag können Unterlagen am Stadthaus 1 abgegeben oder persönlich beim Wahlamt eingereicht werden.
Neben der Briefabstimmung besteht weiterhin die Möglichkeit, die Stimme direkt im Abstimmungsbüro abzugeben. Dieses befindet sich im Stadthaus 1 und ist noch bis Freitag, 6. Februar, um 15 Uhr geöffnet. An den Tagen zuvor gelten verlängerte Öffnungszeiten.
Für alle, die ihre Briefabstimmungsunterlagen verloren haben oder nie erhalten haben, gibt es eine zusätzliche Möglichkeit: Am Samstagvormittag öffnet das Abstimmungsbüro ausschließlich zur Ausgabe neuer Unterlagen. Dort kann auch direkt abgestimmt werden.
Am Sonntag selbst sind im Stadtbezirk Münster-Mitte insgesamt 37 Abstimmungslokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo genau abgestimmt werden kann, ist der persönlichen Benachrichtigung zu entnehmen oder online einsehbar. Zur Stimmabgabe empfiehlt die Stadt, die Benachrichtigung und einen Ausweis mitzubringen.
Ab 18 Uhr werden die Ergebnisse öffentlich präsentiert. Im Historisches Rathaus Münster können Interessierte die laufende Auszählung verfolgen, parallel veröffentlicht die Stadt die Zahlen auch online.
Beim Bürgerentscheid können die Stimmberechtigten mit „Ja“ oder „Nein“ votieren. Für einen Erfolg des Bürgerbegehrens reicht jedoch nicht allein eine einfache Mehrheit. Zusätzlich muss ein Quorum erreicht werden: Mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten im Bezirk, also rund 10.800 Personen, müssen für den Erhalt der bisherigen Straßennamen stimmen.
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