
Münster. Nach monatelanger Debatte steht nun fest: In Münster-Mitte kommt es zum Bürgerentscheid über fünf Straßennamen. Die Bezirksvertretung hat am 11. November 2025 entschieden, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen – damit sind die Bürgerinnen und Bürger selbst am Zug. In den kommenden Wochen werden sie darüber abstimmen, ob die Skagerrakstraße, die Admiral-Scheer-Straße, die Admiral-Spee-Straße, die Otto-Weddigen-Straße und die Langemarckstraße umbenannt werden sollen oder ihre bisherigen Namen behalten.
Damit wird der Streit um historisch belastete Straßennamen in Münster-Mitte erstmals auf die Ebene eines Bürgerentscheids gehoben – ein demokratischer Schritt, der die Diskussion um Erinnerungskultur und Geschichtsverständnis in der Stadt neu entfacht.
Im Mai 2025 hatte die Bezirksvertretung Münster-Mitte mehrheitlich für eine Umbenennung der fünf Straßen gestimmt. Grund war, dass die Namen nach Auffassung der Kommunalpolitiker teils auf das Kaiserreich und teils auf den Nationalsozialismus verweisen. Die Stadtverwaltung Münster hatte sich dagegen ausgesprochen und stattdessen für erklärende Zusatzschilder plädiert, um historische Kontexte sichtbar zu machen.
Gegen die geplante Änderung formierte sich daraufhin die Bürgerinitiative für Münsters Straßen, die den Erhalt der bisherigen Namen fordert. Sie argumentiert, es gebe keine eindeutigen NS-Bezüge und die Umbenennung sei mit hohen Kosten verbunden – geschätzt rund 330.000 Euro für neue Schilder, Verwaltung und Folgekosten.
Um den Bürgerentscheid zu erzwingen, sammelte die Initiative bis Anfang August 6.071 gültige Unterschriften – deutlich mehr als die erforderlichen fünf Prozent der Wahlberechtigten im Stadtbezirk Münster-Mitte. Die Stadtverwaltung bestätigte am 5. November 2025 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Da die Bezirksvertretung am 11. November beschloss, dem Begehren nicht zu folgen, kommt es nun offiziell zum Bürgerentscheid Straßennamen Münster-Mitte. Wann genau die Abstimmung stattfinden wird, steht noch nicht fest. Klar ist jedoch: Erst wenn mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten für eine Seite stimmen, ist das Ergebnis gültig.
Der Bürgerentscheid ist Teil einer größeren stadtweiten Auseinandersetzung mit Münsters Erinnerungskultur. Bereits in der Vergangenheit wurden Namen mit problematischer Historie überprüft oder geändert – etwa bei der Umbenennung des Hindenburgplatzes in Schlossplatz.