
Die Bundespolizei hat am frühen Montagmorgen, 9. Februar 2026, an der Bahnhaltestelle Dortmund-Mengede zwei Tatverdächtige auf frischer Tat festgenommen. Die Männer im Alter von 28 Jahren aus Ahlen und 34 Jahren aus Everswinkel stehen im Verdacht, seit November 2025 für eine Serie von Aufbrüchen an Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn verantwortlich zu sein.
Nach bisherigen Ermittlungen geht es um insgesamt elf Taten in mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen.
Laut Ermittlungsstand sollen die Beschuldigten unter anderem in Ahlen (zweimal), Buldern, Drensteinfurt, Borken, Dülmen, Senden-Bösensell, Lippstadt, Neubeckum, Hamm-Heessen sowie zuletzt in Dortmund-Mengede zugeschlagen haben. In mehreren Fällen hatte die Bundespolizei zuvor öffentlich nach Zeugen gesucht, etwa nach einem Automatenaufbruch in Ahlen im November 2025 oder nach einer Tat in Buldern im Januar 2026. Auch aus Dülmen wurde Anfang Februar ein entsprechender Fall gemeldet.
Die Taten richteten sich jeweils gegen Fahrkartenautomaten auf Bahnhöfen oder an Haltepunkten.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen erbeuteten die Täter einen Geldbetrag im mittleren fünfstelligen Euro-Bereich. Der entstandene Sachschaden liegt nach ersten Schätzungen im niedrigen sechsstelligen Bereich. Die Ermittlungen dauern an, weitere Details zur genauen Vorgehensweise wurden zunächst nicht veröffentlicht.
Am 10. Februar 2026 wurden beide Beschuldigten einem Haftrichter vorgeführt. Gegen den 34-Jährigen wurde Untersuchungshaft angeordnet. Der 28-Jährige kam unter Auflagen auf freien Fuß; der Haftbefehl gegen ihn wurde außer Vollzug gesetzt.
Zuständig für die Ermittlungen ist die Bundespolizei, die als sogenannte Bahnpolizei unter anderem für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf Bahnhöfen und in Bahnanlagen verantwortlich ist. Straftaten an Einrichtungen der Deutschen Bahn fallen daher in ihren Aufgabenbereich.
Mit der Festnahme in Dortmund-Mengede endet vorerst eine Serie von Automatensprengungen und -aufbrüchen, die mehrere Kommunen in der Region betroffen hatte. Ob den beiden Männern weitere Taten zugeordnet werden können, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
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