Ganztagsbetreuung in Münster vor dem Start des Rechtsanspruchs unter Druck

Ganztagsbetreuung in Münster vor dem Start des Rechtsanspruchs unter Druck
Foto: Ben Wicks

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Münster/NRW. Die Ganztagsbetreuung Münster rückt mit Blick auf das Schuljahr 2026/27 stärker in den Fokus, denn ab diesem Zeitpunkt gilt bundesweit ein Rechtsanspruch für Kinder der ersten Klasse. Eine aktuelle, repräsentative Umfrage unter Schulleiterinnen und Schulleitern in Nordrhein-Westfalen macht deutlich, dass viele Schulen und Kommunen die Umsetzung kritisch sehen. Auch wenn die Erhebung keine gesonderten Zahlen für Münster enthält, ist sie für die Einordnung der Situation vor Ort von Bedeutung.

Grundlage ist eine forsa-Befragung im Auftrag des Verband Bildung und Erziehung (VBE). Befragt wurden Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen zu ihrer Einschätzung, ob der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zum vorgesehenen Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Die Veröffentlichung bezieht sich ausdrücklich auf eine landesweite Perspektive und enthält keine kommunenscharfen Auswertungen.

Umfrage zeigt Zweifel an der Umsetzung des Rechtsanspruchs

Nach Angaben aus der vom VBE veröffentlichten Darstellung der forsa-Umfrage geht ein Anteil von 32 Prozent der befragten Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen davon aus, dass die Ganztagsbetreuung zum Start des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 durch die Kommunen nicht sichergestellt werden kann. Die Erhebung bildet damit eine Einschätzung aus Sicht der Schulen ab, die sich auf den ersten Jahrgang mit Anspruch bezieht.

Der Rechtsanspruch sieht vor, dass Grundschulkinder an fünf Tagen pro Woche bis zu acht Stunden betreut werden können, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet, bis er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt. Die Umfrage bezieht sich ausdrücklich auf den Beginn dieser stufenweisen Einführung.

Warum die NRW-Zahlen für Münster relevant sind, aber keine Stadtquote liefern

Für die Ganztagsbetreuung Münster lassen sich aus der Umfrage keine eigenen Prozentwerte ableiten, da eine Auswertung nach Kommunen nicht Bestandteil der Veröffentlichung ist. Gleichwohl ist Münster Teil des Landes Nordrhein-Westfalen und unterliegt damit demselben gesetzlichen Rahmen, der ab 2026/27 den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler vorsieht.

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Die Umfrage zeigt, dass der Start des Rechtsanspruchs von einem erheblichen Teil der Schulleitungen als unsicher eingeschätzt wird. Diese Einschätzung liefert einen Kontext für die laufende Diskussion um Ganztagsangebote an Grundschulen, die auch in der Aktuellen Meldung Münster zur Bildungspolitik regelmäßig thematisiert wird. Sie ersetzt jedoch keine lokale Bestandsaufnahme und trifft keine Aussage über einzelne Schulen oder Träger in Münster.

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