
Münster. In Münster ist erneut die Geflügelpest nachgewiesen worden. Betroffen ist ein Hühner-Kleinstbetrieb in der Nähe der Rieselfelder. Das Virus wurde inzwischen als hochpathogene Variante H5N1 bestätigt. Trotz des Ausbruchs sieht die Stadt derzeit von einer flächendeckenden Stallpflicht ab – appelliert jedoch eindringlich an die Eigenverantwortung der Geflügelhalter.
Ausgangspunkt des aktuellen Falls waren mehrere verendete Tiere in einem Bestand mit etwa 30 Hühnern. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe wies am 11. Februar ein hochpathogenes H5-Virus nach. Einen Tag später bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut, das bundesweite Referenzlabor für Tierseuchen, dass es sich um die besonders aggressive Form H5N1 handelt.
Da weitere Tiere Krankheitssymptome zeigten, wurde der gesamte Bestand aus Gründen des Seuchenschutzes tierschutzgerecht getötet. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine weitere Ausbreitung innerhalb der Region zu verhindern.
Trotz des bestätigten Ausbruchs werden weder eine Sperr- noch eine Beobachtungszone eingerichtet. Grund dafür ist die geringe Größe des betroffenen Betriebs. Die gesetzlichen Voraussetzungen für weitergehende Restriktionen sind damit nicht erfüllt. Auch eine verpflichtende Stallpflicht für das gesamte Stadtgebiet darf unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht angeordnet werden.
Nach Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen verzichtet die Stadt daher auf zusätzliche Anordnungen.
Unabhängig von der rechtlichen Lage rät das städtische Veterinäramt jedoch zu erhöhter Vorsicht. Vor dem Hintergrund des begonnenen Vogelzugs wird Geflügelhalterinnen und -haltern im gesamten Stadtgebiet empfohlen, ihre Tiere vorübergehend in geschlossenen Ställen unterzubringen. Durch diese freiwillige Aufstallung soll der Kontakt zwischen Hausgeflügel und potenziell infizierten Wildvögeln vermieden werden.
Darüber hinaus fordert die Behörde eine konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören strenge Hygieneregeln, eine geschützte Lagerung von Futter sowie die Vermeidung jeglicher Kontaktmöglichkeiten zu Wildvögeln. Erkrankte oder verendete Tiere müssen umgehend gemeldet werden.
Seit Anfang November wird in mehreren Regionen Deutschlands eine verstärkte Ausbreitung der Aviären Influenza registriert. Natürliche Wirte des Virus sind vor allem wilde Wasservögel. Für Hausgeflügel verläuft eine Infektion häufig tödlich, insbesondere bei der hochpathogenen Variante H5N1.
Die Stadt bittet Bürgerinnen und Bürger, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren. Haustiere sollten von entsprechenden Fundorten ferngehalten werden. Funde von toten Enten, Gänsen, Schwänen, Möwen oder Greifvögeln sind dem Veterinäramt zu melden.
Zwar sind einzelne Infektionen von Menschen mit Vogelgrippeviren grundsätzlich möglich, das Risiko für die allgemeine Bevölkerung wird derzeit jedoch als niedrig eingeschätzt. Wer ungeschützten Kontakt zu infizierten oder toten Vögeln oder deren Ausscheidungen hatte, sollte seinen Gesundheitszustand vorsorglich 14 Tage beobachten und bei Atemwegs- oder Grippesymptomen ärztlichen Rat einholen.
Zuletzt hatte es vor rund drei Jahren einen größeren Ausbruch bei gehaltenem Geflügel in Münster gegeben. Damals verhängte die Stadt für etwa einen Monat eine Stallpflicht im gesamten Stadtgebiet, nachdem ein Bestand mit rund 90 Tieren betroffen war. Ob es diesmal bei einem Einzelfall bleibt, wird maßgeblich vom weiteren Verlauf des Vogelzugs und möglichen zusätzlichen Nachweisen abhängen.
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