Haftbefehl am Hauptbahnhof Münster: Bundespolizei nimmt 37-Jährigen fest

Angstraum oder Ankunftsort? Münster ringt weiter um seinen Hauptbahnhof
Foto: David Olef

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Münster. Ein gesuchter Straftäter ist am Hauptbahnhof Münster festgenommen worden. Die Bundespolizei griff am Donnerstagnachmittag, 29. Januar 2026, zu, nachdem bei einer Kontrolle ein offener Haftbefehl festgestellt worden war.

Kontrolle im Hauptbahnhof führt zur Festnahme

Beamte der Bundespolizei kontrollierten den 37-jährigen Mann am Hauptbahnhof Münster. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück nach dem Mann fahnden ließ. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.

Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Drogenbesitz

Grundlage des Haftbefehls ist ein Strafverfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Das Amtsgericht Bersenbrück hatte im Juli 2025 einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 3.200 Euro festgesetzt. Da der Mann diese Summe nicht beglich, wurde er wenige Tage vor der Kontrolle zur Festnahme ausgeschrieben.

Ersatzfreiheitsstrafe tritt sofort in Kraft

Da der Gesuchte auch bei der Kontrolle im Hauptbahnhof Münster nicht in der Lage war, die Geldstrafe zu zahlen, wurde die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt. Der 37-Jährige muss nun eine Haftstrafe von 40 Tagen verbüßen.

Einlieferung in Justizvollzugsanstalt

Nach der Festnahme wurde der Mann von der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Weitere Maßnahmen waren nicht erforderlich.

Quelle: Polizei Münster (ots)

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