
Münster. Ein Besuch bei der Bundespolizei in Münster endete für einen 18-Jährigen am Mittwoch mit einer Festnahme. Der junge Mann wollte nach eigenen Angaben einen früher gestellten Strafantrag zurückziehen – stattdessen klickten für ihn die Handschellen.
Am Mittwochnachmittag, 11. Februar, erschien der 18-Jährige gemeinsam mit einem Begleiter auf der Wache der Bundespolizei in Münster. Dort erklärte er, einen Strafantrag wegen Körperverletzung zurückziehen zu wollen, den er im September 2025 gegen seinen Begleiter gestellt hatte.
Im Zuge der üblichen Bearbeitung überprüften die Beamten die Personalien beider Männer. Dabei stellte sich heraus, dass der Antragsteller selbst von den Justizbehörden gesucht wurde.
Wie die Bundespolizei mitteilte, lag gegen den 18-jährigen syrischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl vor. Das Amtsgericht Münster hatte im Zusammenhang mit einem Raubdelikt die Untersuchungshaft angeordnet.
Die Beamten nahmen den Mann daraufhin noch auf der Wache fest. Anschließend wurde er einer Haftrichterin vorgeführt.
Der Fall zeigt, dass auch bei scheinbar formalen Anliegen wie der Rücknahme eines Strafantrags routinemäßige Identitätsprüfungen erfolgen. Für den 18-Jährigen endete der Termin bei der Bundespolizei nicht mit einer formalen Erledigung, sondern mit der Umsetzung des bestehenden Haftbefehls.
Weitere Angaben zum zugrunde liegenden Raubdelikt machte die Bundespolizei zunächst nicht.
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