Hauptzollamt Münster stoppt Kaffeeschmuggel mit Transporter

Hauptzollamt Münster stoppt Kaffeeschmuggel mit Transporter
Foto: Hauptzollamt Münster / Kaffeeschmuggel: Der Zoll entdeckte in Oeding jetzt einen Kleintransporter, welcher 200 Kilogramm Kaffee aus den Niederlanden geladen hatte. Steuerfrei sind lediglich zehn Kilogramm für Privatpersonen.

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Münster. Das Hauptzollamt Münster hat bei einer Kontrolle in Oeding einen mit Kaffeepulver beladenen Kleintransporter gestoppt. Bei der Überprüfung fanden die Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege auf der Ladefläche zehn Kartons, die zusammen 200 Kilogramm Kaffee enthielten. Der 34-jährige Fahrer war kurz zuvor aus den Niederlanden über die Grenze gekommen und konnte nach Angaben der Behörde keine zollrechtlichen Unterlagen vorlegen. Da die erlaubte Freimenge für Privatpersonen bei lediglich zehn Kilogramm liegt, leitete der Zoll ein Steuerstrafverfahren ein.

Für die erhebliche Menge Kaffee setzte das Hauptzollamt eine Kaffeesteuer von 438 Euro fest. Der Betrag musste vor Ort beglichen werden, bevor der Fahrer seine Weiterfahrt antreten durfte. Die Behörde verweist darauf, dass der freie Warenverkehr innerhalb der EU zwar grundsätzlich gilt, die Verbrauchsteuern jedoch nicht einheitlich geregelt sind. Kaffee unterliegt in Deutschland einer eigenen Steuer, die bei Überschreiten der Freimenge automatisch anfällt.

Warum die Kaffeesteuer im Fall Oeding zur Anwendung kam

Nach Angaben des Hauptzollamts Münster greifen bei größeren Einfuhren aus EU-Nachbarländern nationale Verbrauchsteuern, sofern die Mengen über den festgelegten Grenzen liegen. Kaffee zählt dabei zu den Waren, für die Deutschland eine feste Abgabe pro Kilogramm erhebt. Da die im Transporter gefundene Menge mit 200 Kilogramm um ein Vielfaches über der erlaubten Grenze lag, waren sowohl die Erhebung der Kaffeesteuer als auch das Einleiten eines Steuerstrafverfahrens zwingend erforderlich. Der Vorgang zeigt, dass der Zoll im Münsterland weiterhin regelmäßig grenznahe Strecken kontrolliert, um Verstöße gegen Verbrauchsteuervorschriften aufzudecken und zu ahnden.

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