Hundesteuer in Münster: Ab Oktober drohen hohe Bußgelder

Münster kontrolliert ab September die Hundesteuer. Bis Ende September ist eine Nachmeldung ohne Bußgeld möglich.
Die Stadt Münster führt ab September eine stadtweite Hundebestandsaufnahme durch. ©Stadt Münster/Britta Roski

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Die Stadt Münster nimmt ab September die Hundehaltung im gesamten Stadtgebiet genauer unter die Lupe. Mit einer stadtweiten Bestandsaufnahme soll überprüft werden, ob alle Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Wer seinen Hund bislang nicht registriert hat, kann das noch bis zum 30. September 2026 nachholen, ohne dass ein Bußgeld verhängt wird. Die ausstehende Hundesteuer muss allerdings rückwirkend gezahlt werden.

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Hundesteuer in Münster: Kontrollen starten im September

An der Bestandsaufnahme beteiligen sich das Ordnungsamt sowie das Amt für Finanzen und Beteiligungen. Ab September sollen verstärkt Kontrollen stattfinden. Dabei wird geprüft, ob gehaltene Hunde bei der Stadt angemeldet sind.

Wird ein bislang nicht registriertes Tier festgestellt, erhebt die Stadt die Hundesteuer rückwirkend ab dem tatsächlichen Beginn der Hundehaltung. Bis Ende September verzichtet die Verwaltung nach eigenen Angaben noch auf ein zusätzliches Bußgeld. Ab Oktober 2026 ändert sich das: Dann können bei Verstößen zusätzlich Geldbußen verhängt werden.

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld möglich

Wer einen Hund hält und ihn auch nach Ablauf der Frist nicht ordnungsgemäß angemeldet hat, muss nach Angaben der Stadt mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Wie hoch eine Geldbuße im konkreten Einzelfall ausfällt, hängt vom jeweiligen Verstoß ab.

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Die Stadt empfiehlt Hundehaltern deshalb, ihre Anmeldung zu überprüfen und bislang nicht registrierte Tiere rechtzeitig nachzumelden. Die Anmeldung ist auch online über das Hundesteuer-Angebot der Stadt Münster möglich.

Mehr als 12.000 Hunde in Münster angemeldet

Aktuell sind nach Angaben der Stadt 12.337 Hunde in Münster steuerlich erfasst. Für einen Hund werden derzeit 120 Euro Hundesteuer pro Jahr fällig. Für als gefährlich eingestufte Hunde beträgt die jährliche Steuer 750 Euro.

Insgesamt nimmt die Stadt Münster über die Hundesteuer nach eigenen Angaben rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr ein. Mit der Bestandsaufnahme soll nun überprüft werden, ob die tatsächliche Zahl der gehaltenen Hunde höher liegt als die Zahl der bislang angemeldeten Tiere.

Nachmeldung bis Ende September ohne zusätzliches Bußgeld

Für Hundehalter, die bislang keine oder keine korrekte Anmeldung vorgenommen haben, ist deshalb vor allem der 30. September 2026 entscheidend. Bis zu diesem Termin kann die Registrierung noch nachgeholt werden, ohne dass zusätzlich zur rückwirkenden Steuer ein Bußgeld verhängt wird.

Ab Oktober sollen festgestellte Verstöße hingegen sowohl steuerliche Nachzahlungen als auch ein mögliches Bußgeld nach sich ziehen.

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