
Beim NRW-Tag in Münster gilt am kommenden Wochenende ein weitreichendes Drohnenverbot. Die Stadt Münster untersagt aus Sicherheitsgründen von Freitag, 28. August, bis Sonntag, 30. August 2026, das Mitführen und den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
Nach Angaben der Stadt umfasst die Allgemeinverfügung nicht nur den tatsächlichen Einsatz von Drohnen. Auch das Mitführen ist untersagt – unabhängig davon, ob das Gerät technisch funktionsfähig oder überhaupt flugbereit ist.
Das Verbot gilt auf der gesamten Veranstaltungsfläche des NRW-Tags, die während des Festwochenendes für den Verkehr gesperrt ist.
Die Stadt hat für die drei Veranstaltungstage unterschiedliche Zeiträume festgelegt:
Besucher sollten Drohnen während dieser Zeiten deshalb gar nicht erst mit auf das Veranstaltungsgelände bringen.
Von dem Verbot ausgenommen sind Drohnen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Auch behördlich genehmigte Flüge bleiben möglich.
Eine solche Ausnahme gilt unter anderem für die geplante Drohnenshow am Aasee am Samstagabend. Diese darf trotz des allgemeinen Verbots stattfinden.
Mit dem NRW-Tag feiert Nordrhein-Westfalen in Münster sein 80-jähriges Bestehen. Vom 28. bis 30. August erwartet Besucher ein umfangreiches Programm mit zehn Bühnen und elf Themenmeilen in der Innenstadt.
Das Drohnenverbot ist Teil der Sicherheitsmaßnahmen rund um die Großveranstaltung.
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