
Münster. m Die CDU-Ratsfraktion will den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bürgerservice der Stadt Münster voranbringen. Nach dem Willen der Fraktion soll der Rat die Verwaltung beauftragen, bis zum Sommer ein Konzept für einen „verantwortungsvollen“ KI-Einsatz vorzulegen. Grundlage sollen die bestehenden Digitalstrukturen und die IT-Landschaft der Stadt sein. Initiatoren des Vorstoßes sind unter anderem der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mathias Kersting und die digitalpolitische Sprecherin Carolin Schwarz.
Aus Sicht der CDU bietet KI Potenzial, den Bürgerservice effizienter und zugänglicher zu gestalten. Genannt werden digitale Auskunftssysteme wie Chatbots, die rund um die Uhr erreichbar sind, mehrsprachig funktionieren und Informationen auch in leichter Sprache bereitstellen können. Weitere mögliche Einsatzfelder sind Unterstützung bei Standardanträgen, Terminvergaben sowie die Optimierung interner Abläufe im Backoffice. Perspektivisch bringt die Fraktion auch KI-Anwendungen in sensibleren Bereichen wie Wohngeld, Grundsicherung oder Elterngeld ins Gespräch.
Zugleich betont die CDU, dass KI nicht an die Stelle menschlicher Entscheidungen treten soll. Die Verantwortung solle weiterhin bei den Beschäftigten der Verwaltung liegen – Stichwort „Human in the Loop“.
Der Vorstoß kommt nicht aus dem luftleeren Raum. In vielen deutschen Kommunen werden KI-gestützte Anwendungen im Bürgerservice bereits erprobt oder eingesetzt. Der Deutscher Städtetag verweist auf Beispiele aus Städten wie Bonn, Hamburg, Köln oder München, wo Chatbots häufige Fragen beantworten oder zu zuständigen Stellen weiterleiten.
In Münster selbst existiert bislang kein offizieller KI-basierter Bürgerservice. Ein unter dem Namen „muenster.chat“ bekanntes Angebot wird als politischer Prototyp beschrieben und dient nach Angaben der Beteiligten lediglich als Anschauungsmodell, nicht als städtischer Dienst.
Auch barrierefreie KI-Lösungen gelten inzwischen als technisch machbar. Kommunale Gebärdensprach-Avatare werden bereits eingesetzt, etwa zur Übersetzung zentraler Informationen auf Verwaltungswebsites. Solche Anwendungen werden von der CDU als möglicher Baustein genannt, um Teilhabe zu verbessern. Gleichzeitig zeigt die Praxis in anderen Kommunen, dass der Nutzen stark von der konkreten Umsetzung abhängt.
Während einfache Auskunfts- und Navigationsfunktionen als vergleichsweise risikoarm gelten, sind weitergehende Anwendungen politisch und rechtlich sensibel. Internationale Beispiele zeigen, dass fehlerhafte oder missverständliche KI-Antworten in Verwaltungen schnell Vertrauen beschädigen können. Hinzu kommen Fragen des Datenschutzes, der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit automatisierter Prozesse. Für Behörden gelten zudem klare Informationspflichten, wenn Bürgerinnen und Bürger mit KI-Systemen interagieren.
Ob und in welchem Umfang KI im Bürgerservice der Stadt Münster eingesetzt wird, ist offen. Ein mögliches Konzept müsste klären, wo der Einsatz sinnvoll ist, wo klare Grenzen gezogen werden und wie Verantwortung, Datenschutz und Qualitätssicherung gewährleistet werden können. Der CDU-Antrag markiert damit vor allem den Beginn einer politischen Debatte – nicht deren Ergebnis.
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