Messerattacke nach Karneval in Havixbeck: 26-Jähriger in Untersuchungshaft

Raub am Bahnhof Borken: Polizei nimmt 33-jährigen Tatverdächtigen nach kurzer Fahndung fest. Messer, Handy und Drogen sichergestellt.
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Münster / Havixbeck (ots). Nach der Messerattacke am Rande eines Karnevalsumzugs in Havixbeck sitzt ein 26-jähriger Mann aus Senden in Untersuchungshaft. Wie die Staatsanwaltschaft Münster sowie die Polizeibehörden aus Münster und Coesfeld mitteilen, hat ein Richter am Amtsgericht Coesfeld am Dienstag, 17. Februar 2026, Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen 55-jährigen Mann bei einer Auseinandersetzung schwer verletzt zu haben. Der Tatverdächtige äußerte sich bei seiner Vorführung nicht zu den Vorwürfen.

Streit nach Karnevalsumzug eskaliert

Die Tat soll sich bereits am Sonntag, 15. Februar 2026, gegen 17.40 Uhr an der Dirkes Allee in Havixbeck ereignet haben. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es im Anschluss an einen Karnevalsumzug zunächst zu einem verbalen Streit zwischen den beiden Männern.

Im weiteren Verlauf soll der 26-Jährige mit einem Messer in den Oberkörper des 55-Jährigen gestochen haben. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Zunächst bestand Lebensgefahr, diese konnte später ausgeschlossen werden. Der Mann befindet sich weiterhin stationär in Behandlung, ist jedoch vernehmungsfähig.

Festnahme in Senden – Mordkommission ermittelt

Nach der Tat entfernte sich der mutmaßliche Angreifer vom Tatort. Polizeikräfte nahmen ihn später an seiner Wohnanschrift in Senden fest.

Aufgrund der Schwere der Tat wurde bei der Polizei Münster eine Mordkommission eingerichtet. Die Ermittlungen konzentrieren sich insbesondere auf den genauen Ablauf der Auseinandersetzung sowie auf das Motiv. Weitere Details zu den Hintergründen haben die Behörden bislang nicht veröffentlicht.

Rechtliche Einordnung des Tatvorwurfs

Der Haftbefehl lautet auf gefährliche Körperverletzung. Nach § 224 Strafgesetzbuch liegt dieser Tatbestand unter anderem vor, wenn eine Körperverletzung mithilfe einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen wird. Ein Messer gilt in diesem Zusammenhang als solches Tatmittel.

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Untersuchungshaft darf nach § 112 Strafprozessordnung angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und zusätzlich ein Haftgrund vorliegt, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Welcher Haftgrund im konkreten Fall maßgeblich war, wurde nicht mitgeteilt.

Ermittlungen dauern an

Die Staatsanwaltschaft Münster führt die weiteren Ermittlungen. Im Mittelpunkt stehen die Entstehung des Streits sowie die persönlichen Hintergründe der Beteiligten.

Weitere Auskünfte zum Verfahren sollen über die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgen. Ein Termin für eine mögliche Anklageerhebung steht noch nicht fest.

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