
Münster. Am Arbeitsgericht Münster steht am Donnerstag, 15. Oktober 2026, ein Verfahren an, das bundesweit Bedeutung bekommen könnte. Der Werkstattbeschäftigte Jürgen Linnemann fordert den gesetzlichen Mindestlohn für seine Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Unterstützt wird er von der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und Werkstatträte Deutschland. Vor dem Gericht ist eine Mahnwache geplant, zu der auch Vertreter aus anderen Bundesländern anreisen wollen. Ob bereits ein Urteil fällt oder weiterverhandelt wird, ist offen.
Jürgen Linnemann arbeitet in den Freckenhorster Werkstätten im Kreis Warendorf. Nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die seine Klage unterstützt, arbeitet er 24 Stunden pro Woche und erhält dafür monatlich rund 200 Euro. Er fordert eine Vergütung nach dem gesetzlichen Mindestlohn, der seit Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde liegt.
Hintergrund ist die besondere rechtliche Stellung von Menschen, die im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten beschäftigt sind. Sie gelten nach Paragraf 221 des Neunten Sozialgesetzbuches grundsätzlich als arbeitnehmerähnlich beschäftigt, sofern sie nicht Arbeitnehmer sind. Deshalb haben sie bislang in der Regel keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Linnemann möchte gerichtlich klären lassen, ob diese rechtliche Behandlung in seinem Fall zulässig ist. Die Klägerseite beruft sich dabei auch auf verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Vorgaben.
Das Arbeitsgericht Münster hat sich bereits mit dem Fall befasst. Für den 15. Oktober ist um 9 Uhr ein weiterer Termin vorgesehen. Nach Angaben der Werkstatträte wird sich dann zeigen, ob das Gericht eine Entscheidung trifft oder das Verfahren fortsetzt.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und Werkstatträte Deutschland stellen sich ausdrücklich hinter Linnemann. In einer aktuellen Stellungnahme betonen sie allerdings, dass es ihnen nicht allein um die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns geht. Vielmehr fordern sie seit Jahren eine umfassende Reform des Entgeltsystems in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Ziel sei eine verständliche und verlässliche Vergütung, die ein auskömmliches Einkommen ermöglicht. Gleichzeitig sollen die besonderen Schutzrechte der Werkstattbeschäftigten erhalten bleiben. Die Interessenvertretungen sprechen sich dafür aus, dass eine Reform auch Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen berücksichtigt, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht für mehr als drei Stunden täglich zur Verfügung stehen können.
Nach Angaben der Werkstatträte vertreten ihre Organisationen die Interessen von rund 320.000 Menschen, die bundesweit in Werkstätten beschäftigt sind.
Das bisherige Vergütungssystem unterscheidet sich deutlich von regulären Arbeitsverhältnissen. Werkstattbeschäftigte erhalten ein besonderes Arbeitsentgelt, das sich aus einem Grundbetrag und einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag zusammensetzt. Hinzukommen können Sozialleistungen oder Renten. Diese sind jedoch von der unmittelbaren Bezahlung für die geleistete Arbeit zu unterscheiden.
Die Freckenhorster Werkstätten verweisen nach bisheriger Berichterstattung des WDR auf die besonderen Bedingungen ihrer Einrichtungen. Neben der Arbeit spielen dort auch Betreuung, Förderung und individuelle Unterstützung eine Rolle. Eine Einführung des gesetzlichen Mindestlohns würde nach Angaben der Einrichtung erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Grundsätzlich bestehe jedoch ebenfalls der Wunsch nach einer Reform der Werkstattvergütung.
Der Rechtsstreit berührt damit auch die Frage, wie eine bessere Bezahlung künftig finanziert werden könnte. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster würde zunächst den konkreten Fall betreffen, könnte jedoch Auswirkungen auf weitere Verfahren und die politische Diskussion haben.
Begleitet wird der Gerichtstermin von einer Mahnwache vor dem Arbeitsgericht Münster am Alten Steinweg 45. Sie beginnt am Donnerstag um 8 Uhr und soll bis 12 Uhr dauern. Die Gerichtsverhandlung ist für 9 Uhr angekündigt.
Nach Angaben der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW werden auch Vertreter aus Bayern und Niedersachsen anreisen. Als Ansprechpartner steht Dirk Fensterseifer zur Verfügung, der sowohl der Landesarbeitsgemeinschaft NRW als auch dem Vorstand von Werkstatträte Deutschland angehört.
Mit der Mahnwache wollen die Interessenvertretungen auf die Entgeltsituation von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen. Ob das Gericht an diesem Tag ein Urteil verkündet, bleibt abzuwarten. Unabhängig vom Ausgang halten die Werkstatträte an ihrer Forderung nach einer umfassenden Reform der Bezahlung fest.
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