Missbrauchsstudie aus Münster: Kirche kündigt Konsequenzen an

Nach der Missbrauchsstudie kündigen die Bistümer Münster und Osnabrück Konsequenzen und strengere Regeln an.
Foto: Bischöfliche Pressestelle/Ann-Christin Ladermann

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Münster/Osnabrück. Die Studie zu geistlichem Missbrauch der Universität Münster soll konkrete Folgen haben. Die Deutsche Bischofskonferenz sowie die Bistümer Münster und Osnabrück kündigten am Montag weitere Maßnahmen zum Schutz Betroffener an. Die Bischöfe Heiner Wilmer und Dominicus Meier wollen sich zudem dafür einsetzen, geistlichen Missbrauch als eigenen Straftatbestand im Kirchenrecht zu verankern.

Die Untersuchung „Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften“ wurde von der Deutschen Bischofskonferenz, den Bistümern Münster und Osnabrück sowie den Thuiner Franziskanerinnen in Auftrag gegeben. Ein Forschungsteam um Prof. Dr. Judith Könemann und Dr. Bernhard Frings untersuchte dabei insbesondere die Christusgemeinschaft im Bistum Osnabrück und Totus Tuus Neuevangelisierung im Bistum Münster.

Bischofskonferenz setzt Arbeitsgruppe ein

Nach Einschätzung der Deutschen Bischofskonferenz liefert die Studie erstmals eine wissenschaftlich fundierte Grundlage, um geistlichen Missbrauch genauer zu beschreiben. Die bisher verwendete Definition stimme in weiten Teilen mit den Ergebnissen der Untersuchung überein. Generalsekretärin Beate Gilles sagte: „Diese Definition ist nun erstmalig wissenschaftlich begründet.“

Eine neue Arbeitsgruppe unter Leitung des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf soll die Ergebnisse nun auswerten. Außerdem sollen sie in die Überarbeitung einer bestehenden Arbeitshilfe zum Umgang mit geistlichem Missbrauch einfließen.

Die Bischofskonferenz verweist zudem auf eine überdiözesane Anlaufstelle für Betroffene. Dort meldeten sich in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 70 und 100 Frauen und Männer. Eine Kontaktaufnahme ist auch anonym möglich.

Wilmer räumt Fehler im Bistum Münster ein

Münsters Bischof Heiner Wilmer stellte die Erfahrungen der Betroffenen von Totus Tuus Neuevangelisierung in den Mittelpunkt. Er kündigte weitere Konsequenzen an und erklärte: „Wir müssen, ich muss, Konsequenzen ziehen.“

Wilmer räumte zugleich Fehler des Bistums ein. Das damalige Approbationsverfahren von Totus Tuus hätte nach heutigem Kenntnisstand sorgfältiger durchgeführt werden müssen. Geistliche Gemeinschaften dürften nicht dazu führen, dass Menschen ihre persönliche Freiheit verlieren oder ihr gesamtes Leben von einer Gruppe bestimmt werde.

Das Bistum Münster habe inzwischen mehrere Regeln verschärft. Dazu gehören unabhängige Ansprechpersonen, genauere Prüfungen bei der Anerkennung geistlicher Gemeinschaften sowie Schulungen für Priester, Diakone und pastorale Mitarbeitende. Geistlicher Missbrauch ist zudem bereits Bestandteil der Disziplinarordnung für Kleriker im Bistum. 

Geistlicher Missbrauch soll ins Kirchenrecht

Wilmer unterstützt eine zentrale Forderung der Forschenden: Geistlicher Missbrauch soll als eigener Straftatbestand im Kirchenrecht verankert werden. Nach seinen Angaben hat das zuständige Dikasterium im Vatikan bereits 2024 einen entsprechenden Prozess begonnen. Er wolle sich in Rom dafür einsetzen, dass dieser weitergeführt werde.

Auch Kontrollen geistlicher Gemeinschaften sollen verbessert werden. Visitationen sollen künftig nicht nur dann stattfinden, wenn bereits Beschwerden oder Konflikte bekannt sind. Zudem soll häufiger externe Expertise einbezogen werden.

Wilmer formulierte als Ziel: „Unsere Kirche und unsere Geistlichen Gemeinschaften müssen sichere Orte sein.“ 

Osnabrück kündigt weitere Aufarbeitung an

Auch das Bistum Osnabrück will Konsequenzen aus der Studie zu geistlichem Missbrauch ziehen. Bischof Dominicus Meier verwies besonders auf die Christusgemeinschaft. 68 betroffene Studienteilnehmer hatten ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit dieser Gruppe geschildert. Nach Einschätzung Meiers zeigt das, wie schwerwiegend der geistliche Missbrauch über Jahrzehnte gewirkt habe.

Das Bistum hat sechs Bereiche identifiziert, die weiter untersucht werden sollen. Dazu gehören Hilfen für Betroffene, Prävention, die Ausbildung geistlicher Begleiter, die Kontrolle geistlicher Gemeinschaften und rechtliche Fragen.

Auch Meier will sich für einen eigenen Straftatbestand im Kirchenrecht einsetzen. Bislang ist geistlicher Missbrauch dort nicht als eigenständiges Delikt definiert. Einzelne Handlungen können allerdings bereits heute strafbar sein, beispielsweise Nötigung oder ein Bruch des Beichtgeheimnisses.

Thuiner Franziskanerinnen bitten um Verzeihung

Auch die Thuiner Franziskanerinnen haben sich zu ihrer eigenen Vergangenheit geäußert. Generaloberin Sr. Maria Cordis Reiker erklärte, frühere Verantwortliche hätten trotz Hinweisen auf Missstände zu lange gewartet, bevor Konsequenzen gezogen wurden.

Reiker bat aus ihrer heutigen Verantwortung heraus um Verzeihung. Ende Oktober will sich die Ordensgemeinschaft intern erneut mit der Studie und möglichen Konsequenzen für die Prävention beschäftigen.

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