Münster stärkt Ansprüche von Erben bei NS-Raubgut

Münster erkennt bei NS-Raubgut künftig verbindliche Schiedssprüche an und stärkt damit Rückgabeansprüche von Erben.
Umsetzung der Washingtoner Prinzipien: Im Dezember 2025 gab die Stadt Münster das Gemälde „Lesender Mann“ von Bernhard Pankok an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Tabakhändlers und Kunstsammlers Max Rosenfeld zurück. ©Stadtmuseum Münster

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Münster will Streitfälle um mutmaßlich entzogene Kunst aus der NS-Zeit künftig nicht mehr nur begutachten lassen, sondern durch ein unabhängiges Schiedsgericht klären. Damit bindet sich die Stadt an ein Verfahren, dessen Entscheidungen rechtlich verpflichtend sind. Der Rat hat den Schritt in seiner Sitzung am 25. März beschlossen. Aus Sicht der Stadt stärkt das Verfahren vor allem die Position von Opfern des NS-Kunstraubs sowie ihrer Nachfahren und Rechtsnachfolger.

Stadt Münster erkennt künftige Entscheidungen verbindlich an

Grundlage ist ein sogenanntes stehendes Angebot, mit dem sich die Stadt Münster verpflichtet, Entscheidungen der neuen „Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut“ anzuerkennen. Dieses Verfahren war im Dezember 2025 von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference eingerichtet worden. Anders als bei der bisher tätigen Beratenden Kommission sind die Entscheidungen der ausgewählten Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter rechtlich bindend. Insgesamt stehen dafür 36 Schiedsrichter zur Verfügung.

Washingtoner Prinzipien rücken stärker in den Mittelpunkt

Mit dem neuen Verfahren soll die Rückgabe von während der NS-Zeit entzogenen Kunst- und Kulturgütern stärker an den Washingtoner Prinzipien ausgerichtet werden. Diese Grundsätze waren 1998 international vereinbart worden. Ziel ist es, entzogene Werke zu identifizieren und für frühere Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise deren Familien gerechte und faire Lösungen zu finden. Das neue Schiedsverfahren soll nach zehn Schiedssprüchen, spätestens aber nach drei Jahren, überprüft werden.

Rückgabe des Gemäldes „Lesender Mann“ war in Münster bereits erfolgt

Dass das Thema in Münster nicht nur theoretisch ist, zeigte bereits ein konkreter Fall aus dem Bestand des Stadtmuseums. Die Stadt gab im Dezember 2025 das Gemälde „Lesender Mann“ von Bernhard Pankok an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Tabakhändlers und Kunstsammlers Max Rosenfeld zurück. Nach Untersuchungen galt als erwiesen, dass das Werk seinem früheren Eigentümer in der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogen worden war. Die Rückgabe erfolgte auf Grundlage der Washingtoner Prinzipien, zu denen sich die Stadt Münster bereits bekannt hatte.

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