Münster verlängert Videobeobachtung am Hauptbahnhof

Münster verlängert Videobeobachtung am Hauptbahnhof
Foto: David Olef

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Münster. Am Hauptbahnhof Münster bleibt die mobile Videobeobachtung bestehen. Wie die Polizei Münster mitteilt, wurde die Maßnahme nach erneuter Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen verlängert. Ziel ist es weiterhin, Straftaten zu verhindern und die Lage im Bahnhofsbereich zu stabilisieren.

Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf ordnete die Fortführung auf Grundlage des nordrhein westfälischen Polizeigesetzes an. Die Entscheidung basiert laut Polizei auf einer aktuellen Bewertung der Sicherheitslage rund um den Bahnhof, der weiterhin als kriminalitätsbelasteter Schwerpunkt gilt. Damit reagiert die Behörde auf die anhaltenden Herausforderungen im Umfeld eines stark frequentierten Verkehrsknotens.

Sicherheit am Hauptbahnhof Münster bleibt im Fokus

Die mobile Videoüberwachung Münster konzentriert sich weiterhin auf zwei Standorte im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs. Kameras erfassen die Bereiche Windthorststraße Ecke Achtermannstraße sowie Windthorststraße Ecke Berliner Platz mit Ausläufern zur Bahnhofsstraße und zur Von Steuben Straße. Dadurch sollen relevante Brennpunkte im öffentlichen Raum abgedeckt werden.

Nach Angaben der Polizei habe sich die Maßnahme bereits positiv auf die Lage ausgewirkt, weil Straftaten schneller erkannt und aufgeklärt werden könnten. Gleichzeitig bleibe der Hauptbahnhof Münster ein Bereich mit erhöhter Kriminalitätsbelastung, weshalb eine fortgesetzte Überwachung als erforderlich angesehen werde. Die Videobeobachtung Münster solle zudem dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl von Reisenden, Anwohnern und Passanten zu stärken, denn gerade in stark frequentierten Bereichen spielt subjektive Sicherheit eine zentrale Rolle.

Rechtliche Grundlage ist § 15a des Polizeigesetzes Nordrhein Westfalen. Demnach darf die Polizei öffentlich zugängliche Orte mit Kameras überwachen, wenn dort wiederholt Straftaten begangen werden oder konkrete Gefahren bestehen. Wie die Polizei Münster weiter mitteilt, werde die Maßnahme regelmäßig überprüft und dokumentiert, damit die Verhältnismäßigkeit jederzeit gewahrt bleibt. Damit ordnet sich die Entscheidung in eine Reihe aktueller Münster Nachrichten zur Sicherheitslage rund um den Bahnhof ein.

Datenschutz, Speicherfristen und Einschränkungen

Die Aufzeichnungen werden laut Polizei grundsätzlich für höchstens 14 Tage gespeichert. Eine längere Speicherung ist nur zulässig, wenn dies zur Verfolgung konkreter Straftaten erforderlich ist oder wenn gesetzliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten vorliegen. Damit sollen datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Nicht relevante Bereiche wie Wohnungen oder Arztpraxen werden technisch unkenntlich gemacht, sodass private Lebensbereiche geschützt bleiben. Außerdem werden die Kameras abgeschaltet, sobald im überwachten Bereich eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel stattfindet oder wenn der unmittelbare Weg zu oder von einer Versammlung durch die Zone führt. Bild und Tonaufnahmen von Versammlungen sind ausdrücklich unzulässig.

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Hinweisschilder informieren vor Ort über die eingerichteten Videozonen, sodass Passanten wissen, dass sie sich in einem überwachten Bereich bewegen. Gleichzeitig ist die Polizei verpflichtet, die Maßnahme fortlaufend zu evaluieren, damit sie nur so lange fortgeführt wird, wie es die Lage erfordert.

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