Nach Protest in Münster-Coerde: Bündnis kritisiert Polizei scharf

Polizeieinsatz Protest Münster-Coerde
Foto: Caroline Muffert

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Münster. Nach den Demonstrationen am 7. Februar 2026 in Münster-Coerde steht nicht nur die Kundgebung der AfD im Fokus, sondern vor allem das Vorgehen der Polizei. Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ erhebt schwere Vorwürfe und verlangt eine umfassende Prüfung des Einsatzes. Die Polizei hingegen spricht von zwei friedlich verlaufenen Versammlungen. Zwischen diesen Darstellungen liegt ein Konflikt, der nun auch juristische und politische Fragen berührt.

Mehrere hundert Menschen bei Gegenprotest

Nach Angaben des Bündnisses folgten über 500 Menschen dem Aufruf zum Gegenprotest. Unterstützt wurde dieser von der Initiative „Coerde ist bunt“ sowie von demokratischen Ratsfraktionen. Ziel war es, ein sichtbares Zeichen gegen extrem rechte Positionen und soziale Ausgrenzung zu setzen.

Die Polizei Münster meldete zwei angemeldete Versammlungen: Eine Veranstaltung am Hamannplatz mit rund 60 Teilnehmenden sowie eine weitere am Hohen Heckenweg mit etwa 400 Personen. Beide seien ohne größere Zwischenfälle beendet worden. Zudem seien mehrere Strafanzeigen gefertigt worden, unter anderem wegen Beleidigung, des Zeigens verfassungswidriger Symbole und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.

Kritik an fehlender Hör- und Sichtweite

Kernpunkt der Kritik ist die räumliche Trennung der Versammlungen. Das Bündnis bemängelt, dass der zugesicherte Protest in Hör- und Sichtweite faktisch nicht möglich gewesen sei. Durch zusätzliche Absperrungen und eine breite Pufferzone auf der Königsberger Straße sei der Gegenprotest erheblich eingeschränkt worden.

In der versammlungsrechtlichen Debatte gilt die Möglichkeit von Gegenprotesten in Hör- und Sichtweite häufig als Leitgedanke. Gleichzeitig haben Behörden einen Ermessensspielraum, um Konflikte zu vermeiden und Sicherheitslagen zu bewerten. Die konkrete Ausgestaltung ist regelmäßig Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

Vorwürfe zu Einschränkungen bei Zu- und Abgängen

Weitere Kritik betrifft die Bewegungsfreiheit von Demonstrierenden und Anwohnern. Nach Darstellung des Bündnisses konnten Teilnehmende die Versammlung zeitweise nur in eine Richtung verlassen. Auch Anwohner des Hamannplatzes seien durch doppelte Absperrungen in ihrer Mobilität eingeschränkt worden.

Die Polizei teilte mit, eine Gruppe habe versucht, über eine laufende Versammlung zur Gegenkundgebung zu gelangen. Dies sei unterbunden worden; Platzverweise seien erteilt worden. Später habe die Gruppe die Gegenversammlung über einen anderen Weg erreicht.

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Juristisch relevant ist dabei, dass Artikel 8 des Grundgesetzes nicht nur die Versammlung selbst schützt, sondern auch deren Zugang und Anreise umfasst. Zugleich darf eine andere Versammlung nicht gezielt blockiert oder grob gestört werden. Wo die Grenze verläuft, ist häufig eine Frage der konkreten Umstände.

Einzelvorwürfe zu polizeilichem Vorgehen

Mehrere Personen hätten sich beim Bündnis gemeldet und über unverhältnismäßiges Verhalten berichtet. Unter anderem sei eine Person mit Gehbehinderung zu Boden gestoßen worden. Auch Anwohner und Familien fühlten sich nach eigenen Angaben eingeschüchtert.

Lokale Berichte schildern ebenfalls Streit um Zugänge sowie einen Vorfall im Bereich eines Discounters am Hamannplatz. Die Polizei selbst sprach öffentlich von einem insgesamt friedlichen Verlauf beider Versammlungen.

Debatte um Fotoaufnahmen

Kritik entzündet sich zudem an Fotoaufnahmen einzelner Gegendemonstrierender. Grundsätzlich sind Aufnahmen von Versammlungen rechtlich zulässig, wenn Personen als Teil einer größeren Menschenmenge erscheinen. Einzelporträts sind hingegen rechtlich sensibler und können eine Einwilligung erfordern. Ob im konkreten Fall Grenzen überschritten wurden, ist bislang offen.

Forderung nach Aufarbeitung

Das Bündnis kündigt an, dokumentierte Vorfälle prüfen zu lassen und Betroffene zu unterstützen. In Nordrhein-Westfalen können Beschwerden grundsätzlich direkt an Polizeibehörden gerichtet werden. Darüber hinaus gibt es politische Initiativen für externe Anlaufstellen.

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