Nach Verfolgungsjagd: 28-Jähriger wegen versuchten Totschlags vor Gericht

Nach dem Sporthallenbrand in Rheine ist das Urteil gefallen. Der Hauptangeklagte erhält keine Jugendstrafe.
Foto: Daniel Bone

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Münster. Mehr als fünf Jahre nach einer eskalierten Verfolgung im Raum Rheine beschäftigt der Fall erneut das Landgericht Münster. Seit dem 12. August 2026 muss sich dort ein 28-Jähriger wegen versuchten Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen damals 32 Jahre alten Mann gezielt mit einem Auto angefahren und schwer verletzt zurückgelassen zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Bereits 2022 hatte es wegen derselben Tat einen Prozess gegen einen anderen Mann gegeben – er wurde freigesprochen.

Gruppe soll Mann mit mehreren Autos verfolgt haben

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der spätere Geschädigte im März 2021 von einer rund 15-köpfigen Gruppe verfolgt worden sein. Vorausgegangen sein soll ein Konflikt, bei dem der Mann zwei Frauen bedroht haben soll. Die Gruppe habe ihn daraufhin zunächst an seiner Wohnanschrift gesucht. Als er mit seinem Auto flüchtete, sollen ihm mehrere Fahrzeuge gefolgt sein. Im Raum Hörstel und Rheine sei es dabei auch zu gegenseitigen Abdrängungsmanövern gekommen. Schließlich soll das Auto des Mannes in Rheine blockiert worden sein. Bei der anschließenden Auseinandersetzung habe sich der 32-Jährige unter anderem mit einem Messer gewehrt; der heute Angeklagte soll dabei an der Hüfte verletzt worden sein.

Angeklagter soll Flüchtenden gezielt angefahren haben

Der 32-Jährige soll anschließend zu Fuß auf ein Feld geflüchtet sein. Dort habe der Angeklagte nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft die Verfolgung mit einem Auto aufgenommen, auf mindestens 30 km/h beschleunigt und den Mann gezielt angefahren. Anschließend soll er weggefahren sein, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Mehr als eine Stunde später wurde der Mann nach Angaben des Landgerichts von einem unbeteiligten Zeugen gefunden. Er sei nicht mehr ansprechbar gewesen, habe Kopfverletzungen erlitten und sei stark unterkühlt gewesen. Laut Anklage wäre er ohne die eingeleitete medizinische Notfallversorgung gestorben. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass der Fahrer einen möglichen Tod zumindest billigend in Kauf genommen habe. Diese Darstellung ist bislang Anklagevorwurf und keine gerichtliche Feststellung.

28-Jähriger weist die Vorwürfe zurück

Zum Prozessauftakt am 12. August äußerte sich der Angeklagte nicht selbst zur Sache. Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass er die Vorwürfe bestreite. Als Zeugin wurde unter anderem eine Polizeibeamtin gehört, die im Jahr 2021 an der Festnahme beteiligt gewesen war. Auch der damals schwer verletzte Mann sollte als Zeuge auftreten. Nach Angaben aus der Berichterstattung über den ersten Verhandlungstag bestehen dabei allerdings Schwierigkeiten, weil er nach einem früheren Strafverfahren abgeschoben worden sein soll und derzeit offenbar nicht ohne Weiteres nach Deutschland einreisen kann. Seine Nebenklagevertreterin soll zudem erklärt haben, dass er sich nicht mehr daran erinnern könne, wer ihn damals angefahren habe.

Schon 2022 stand ein anderer Mann vor Gericht

Besonders wichtig für die Einordnung des Verfahrens ist ein früherer Prozess am Landgericht Münster. Bereits 2022 war wegen derselben Tat ein Mann angeklagt worden – allerdings nicht der heute 28-Jährige, sondern der Eigentümer des mutmaßlichen Tatfahrzeugs. Die Staatsanwaltschaft war damals davon ausgegangen, dass der Fahrzeughalter selbst gefahren sei. Am 15. Dezember 2022 wurde er jedoch freigesprochen, weil das Gericht nicht davon überzeugt war, dass er tatsächlich am Steuer gesessen hatte. Im jetzigen Verfahren richtet sich der Tatverdacht deshalb gegen einen anderen Mann. Es handelt sich somit nicht um eine Neuauflage des früheren Prozesses gegen denselben Angeklagten.

Prozess wird am 21. August fortgesetzt

Für das Verfahren hat das Landgericht derzeit insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt. Nach dem Auftakt am 12. August soll der Prozess am 21. August 2026 fortgesetzt werden; weitere Termine reichen bis zum 24. September. Im Mittelpunkt dürfte weiterhin die Frage stehen, wer das Fahrzeug im März 2021 tatsächlich gesteuert hat und wie der Ablauf auf dem Feld zu bewerten ist. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den 28-Jährigen die Unschuldsvermutung.

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