Nebel in Münster: Warum Tagfahrlicht jetzt gefährlich werden kann

Nebel Münster Prognose
Andrii Motygullin

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Münster. Dichter Nebel und diffuse Lichtverhältnisse sorgen aktuell auch in Münster immer wieder für riskante Situationen im Straßenverkehr. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer verlassen sich dabei auf die automatische Lichtsteuerung ihres Fahrzeugs. Genau das kann bei schlechter Sicht jedoch zum ernsthaften Sicherheitsproblem werden. Die Polizei warnt eindringlich vor einer häufig unterschätzten Gefahr.

Automatische Lichtsysteme stoßen bei Nebel an ihre Grenzen

Moderne Fahrzeuge sind oft mit einer automatischen Lichtsteuerung ausgestattet. Diese reagiert auf Helligkeit, nicht auf Sichtweite. Bei hellem, aber nebligem Tageslicht erkennt das System häufig ausreichend Licht und schaltet lediglich das Tagfahrlicht ein. Was viele nicht wissen: In diesem Modus bleibt das Rücklicht meist aus. Das Fahrzeug ist von hinten deutlich schlechter zu erkennen, besonders bei dichtem Nebel.

Schlechte Sicht betrifft Stadt, Landstraße und Autobahn

Das Problem beschränkt sich nicht auf einzelne Straßen. Ob innerstädtischer Verkehr, Landstraße oder Autobahn – eingeschränkte Sichtverhältnisse erhöhen überall das Unfallrisiko. Gerade bei höheren Geschwindigkeiten oder dichtem Verkehr kann ein fehlendes Rücklicht entscheidende Sekunden kosten.

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Klare Empfehlung der Polizei: Licht manuell einschalten

Die Polizei Münster rät daher dringend, das Abblendlicht bei Nebel manuell einzuschalten. Nur so ist gewährleistet, dass sowohl Front- als auch Rücklichter aktiv sind. Automatikfunktionen sollten in solchen Situationen bewusst übersteuert werden, um besser gesehen zu werden und andere nicht zu gefährden.

Wann Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte erlaubt sind

Bei starkem Nebel und sehr eingeschränkter Sicht können zusätzlich Nebelscheinwerfer genutzt werden. Die Nebelschlussleuchte ist in Deutschland allerdings nur erlaubt, wenn die Sichtweite unter 50 Meter liegt. Wichtig dabei: Wer sie einschaltet, darf maximal 50 km/h fahren. Diese Regel soll verhindern, dass nachfolgende Fahrzeuge durch das grelle Licht geblendet werden.

Was die Straßenverkehrsordnung vorschreibt

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass bei erheblich eingeschränkter Sicht auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss. Nebelscheinwerfer sind nur bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall erlaubt, wenn die Sicht deutlich beeinträchtigt ist. Die Nebelschlussleuchte bleibt auf extreme Sichtverhältnisse beschränkt.

ADAC warnt vor trügerischer Sicherheit durch Tagfahrlicht

Auch der ADAC weist aus der Praxis darauf hin, dass Tagfahrlicht bei Nebel nicht ausreicht. Da das Heck vieler Fahrzeuge dunkel bleibt, werden Autos von hinten zu spät erkannt. Die Empfehlung ist eindeutig: Bei Nebel immer Abblendlicht einschalten, unabhängig von Tageszeit oder Automatik.

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