Neuer Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ersetzt bisherigen Integrationsrat

Ratssitzung Münster im Festsaal des Rathauses
Münster Rathaus

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Münster. Der bisherige Integrationsrat in Münster wird durch den neuen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ersetzt. Damit setzt die Stadt eine gesetzliche Vorgabe des Landes Nordrhein-Westfalen um, die Kommunen mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern zur Einrichtung eines solchen Ausschusses verpflichtet. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit internationaler Familiengeschichte in allen Lebensbereichen zu fördern – von Politik und Kultur bis hin zu Bildung und Gesellschaft.

Nachfolger vom Integrationsrat Münster: Zusammensetzung 

Der neue Ausschuss besteht aus 27 Mitgliedern. Davon wurden 18 Mitglieder direkt gewählt, als die Bürgerinnen und Bürger Münsters am 14. September 2025 zur Wahl des Integrationsrats aufgerufen waren. Die verbleibenden neun Mitglieder wurden am 5. November 2025 durch den Stadtrat berufen. Diese Zusammensetzung soll sicherstellen, dass Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in besonderem Maße in die kommunale Entscheidungsfindung eingebunden sind.

Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration: mehr als Integration

Mit der neuen Bezeichnung „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ wird der Fokus bewusst erweitert. Das Gremium versteht sich nicht nur als Plattform für klassische Integrationsfragen, sondern als Ort der Chancengerechtigkeit, Antidiskriminierungsarbeit und interkulturellen Öffnung. Themen wie gleichberechtigte Teilhabe, politische Mitbestimmung und gesellschaftliche Vielfalt sollen stärker in die städtische Diskussion eingebracht werden.

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Der Landesintegrationsrat NRW hebt hervor, dass solche Ausschüsse weit über Integrationspolitik hinausgehen. Es gehe darum, Potenziale zu fördern, Vorurteile abzubauen und Menschen mit internationaler Familiengeschichte langfristig in die politische und kulturelle Entwicklung der Stadt einzubeziehen.

Rechtliche Grundlage und politische Bedeutung

Rechtsgrundlage für die Einrichtung des neuen Ausschusses ist eine Novelle der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die am 1. November 2025 in Kraft getreten ist. Der Ausschuss ist zwar kein klassischer Ratsausschuss, wird aber in die Beratung von Vorlagen und Entscheidungen des Stadtrats eingebunden. Damit erhält das Thema Chancengerechtigkeit einen festen Platz in den kommunalen Abläufen.

Insgesamt haben bei den Kommunalwahlen 2025 in 114 Städten und Gemeinden in NRW ähnliche Gremien ihre Arbeit aufgenommen. Münster reiht sich damit in eine landesweite Bewegung ein, die mehr politische Teilhabe und Diversität in der kommunalen Demokratie fördern will.

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