Neuer Präsident des Landgerichts Münster stellt sich bei Bezirksregierung vor

Regierungspräsident Andreas Bothe (l.) begrüßt den neuen Präsidenten des Landgerichts Münster, Olaf Wicher, in der Bezirksregierung Münster.
Foto: Bezirksregierung Münster

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Münster. Der neue Präsident des Landgerichts Münster hat seinen offiziellen Antrittsbesuch bei der Bezirksregierung absolviert. Olaf Wicher traf Anfang Februar Regierungspräsident Andreas Bothe in den Räumen der Bezirksregierung Münster. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Zusammenarbeit beider Institutionen sowie aktuelle Entwicklungen in der juristischen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen.

Nach Angaben der Bezirksregierung Münster diente das Treffen dem persönlichen Austausch nach dem Führungswechsel an der Spitze des Landgerichts. Olaf Wicher hat das Amt des Präsidenten vor Kurzem übernommen und folgt auf Ulrich Schambert, der Ende Juli 2025 in den Ruhestand getreten war. Der Besuch reiht sich in Gespräche ein, die nach einem Wechsel in leitenden Funktionen üblich sind.

Zusammenarbeit bei der Ausbildung des juristischen Nachwuchses

Ein Schwerpunkt des Treffens lag auf der gemeinsamen Verantwortung von Landgericht und Bezirksregierung Münster bei der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren. Das Landgericht Münster fungiert dabei als Stammdienststelle, während die Bezirksregierung Münster für die Organisation der Verwaltungsstation zuständig ist.

Im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes absolvieren angehende Juristinnen und Juristen unter anderem eine mehrmonatige Ausbildungsphase bei einer Verwaltungsbehörde. Wie die Bezirksregierung mitteilt, wurde im Gespräch die bewährte Zusammenarbeit beider Häuser hervorgehoben. Diese Struktur ermögliche eine verlässliche Verzahnung von Justiz und Verwaltung innerhalb der Ausbildung und habe sich über Jahre hinweg etabliert.

Gerade für den Standort Münster spielt diese enge Abstimmung eine wichtige Rolle, da hier sowohl zentrale Gerichte als auch bedeutende Verwaltungsbehörden angesiedelt sind. Der regelmäßige Austausch dient dazu, bestehende Abläufe zu sichern und auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.

Mehr Referendarstellen in Nordrhein-Westfalen geplant

Darüber hinaus thematisierten Bothe und Wicher die aktuellen Einstellungszahlen im juristischen Vorbereitungsdienst. Nordrhein-Westfalen plant für das Jahr 2026 landesweit rund 1.700 Neueinstellungen von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren. Das entspricht einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr und bringt die Zahlen wieder auf das Niveau des Jahres 2023.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Landes, nach einer vorübergehenden Reduzierung infolge der angespannten Haushaltslage wieder stärker in die Ausbildung des juristischen Nachwuchses zu investieren. Seit Mitte 2024 werden die Kapazitäten schrittweise ausgeweitet. Für Ausbildungsstandorte wie Münster bedeutet dies eine weiterhin hohe Bedeutung von Justiz und Verwaltung im Bereich der Nachwuchsförderung.

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