
Münster. Der Jahreswechsel kommt ohne großes Aufsehen, bringt aber zahlreiche konkrete Veränderungen mit sich. Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Beträge, neue Grenzen und neue Sätze, die sich im Alltag vieler Menschen in Münster bemerkbar machen. Es geht um mehr Netto auf dem Lohnzettel, steigende Sozialabgaben, höhere Kosten bei Mobilität und Energie, aber auch um gezielte Entlastungen. Wer arbeitet, pendelt, Familie hat oder auf öffentliche Leistungen angewiesen ist, wird die Folgen spüren, teils sofort, teils erst mit der nächsten Abrechnung.
Eine der zentralen Änderungen betrifft die Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro, also um 252 Euro. Gleichzeitig werden die Eckwerte im Einkommensteuertarif angepasst, um Lohnerhöhungen nicht automatisch stärker zu besteuern. Für viele Beschäftigte in Münster bedeutet das kein spürbarer Sprung beim Einkommen, aber ein geringerer Steuerabzug als ohne Anpassung.
Familien erhalten ebenfalls mehr Unterstützung. Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat, eine Erhöhung um vier Euro. Die Anpassung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich. Zusätzlich wächst der steuerliche Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro. Je nach Einkommen berücksichtigt das Finanzamt automatisch die für Familien günstigere Variante.
Für Pendlerinnen und Pendler ändert sich ebenfalls etwas Konkretes. Die Entfernungspauschale gilt künftig einheitlich in Höhe von 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Zuvor wurde dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer angesetzt. Gerade im Münsterland, wo viele Menschen täglich nach Münster einpendeln, kann sich das in der Steuererklärung deutlich auswirken. Für Geringverdienende bleibt die Mobilitätsprämie bestehen.
Auch die Gastronomie wird entlastet. Auf Speisen gilt künftig wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt bislang 19 Prozent. Getränke bleiben davon ausgenommen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche Lage in der Branche.
Im Arbeitsleben setzen sich die Anpassungen fort. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für das Jahr 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Besonders betroffen sind Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen, die auch in Münster viele Beschäftigte haben.
Mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Sie liegt künftig bei 603 Euro im Monatsdurchschnitt. Dadurch verschiebt sich automatisch der Übergangsbereich für Midijobs, in dem Sozialabgaben schrittweise ansteigen. Für Beschäftigte bedeutet das etwas mehr finanziellen Spielraum, für Arbeitgeber höhere Lohnkosten.
Auszubildende profitieren ebenfalls. Wer 2026 eine duale Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro brutto im Monat im ersten Ausbildungsjahr. Ziel ist es, die berufliche Ausbildung attraktiver zu machen und junge Menschen finanziell besser abzusichern.
In der Paketbranche bleiben strengere Regeln bestehen. Das Paketboten-Schutzgesetz wird entfristet. Auftraggeber haften damit dauerhaft für die Sozialabgaben ihrer Subunternehmen. Ziel ist es, Missbrauch und Scheinselbstständigkeit einzudämmen.
In der Sozialversicherung steigen mehrere Rechengrößen, was vor allem Besserverdienende betrifft. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 6.450 Euro monatlich. In der Rentenversicherung gilt eine allgemeine Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat. Diese Werte sind insbesondere für Lohnabrechnungen und Selbstständige relevant.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt. Die tatsächliche Beitragshöhe kann je nach Krankenkasse abweichen. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 3,6 Prozent, wobei die bestehenden Regelungen für Kinderlose und Familien im Grundsatz unverändert bleiben.
Für Menschen, die 2026 neu in gesetzliche Rente gehen, steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent. Gleichzeitig soll das Arbeiten im Alter attraktiver werden. Mit der sogenannten Aktivrente können Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Beim Thema Energie entfällt ab dem 1. Januar 2026 die Gasspeicherumlage. Die Entlastung soll bei den Endkundinnen und Endkunden ankommen. Gleichzeitig steigt der nationale CO₂-Preis in ein neues System. Statt eines festen Satzes gilt künftig ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂.
Was das konkret bedeutet, hängt von der Marktentwicklung ab. Der ADAC geht davon aus, dass sich der höhere CO₂-Preis 2026 beim Tanken bemerkbar machen könnte. Für Benzin rechnet der Automobilclub grob mit einem Aufschlag von rund drei Cent pro Liter, bei Diesel etwas weniger. Die tatsächliche Preisentwicklung hängt jedoch von weiteren Faktoren wie Rohölpreis, Steuern und Handelsspannen ab.
Im öffentlichen Verkehr steigt der Preis für das Deutschlandticket. Ab Januar 2026 kostet es 63 Euro im Monat. Für viele Menschen in Münster, die regelmäßig Bus und Bahn nutzen, bedeutet das höhere Fixkosten, auch wenn das Ticket weiterhin bundesweit gültig bleibt.
Hinzu kommen weitere Fristen und Vorgaben. Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen spätestens bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Außerdem gelten ab dem 7. Januar 2026 neue Sicherheitsanforderungen für neue Fahrzeugtypen von Bussen und schweren Nutzfahrzeugen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher werden zudem die Rückgaberegeln für Elektroschrott ausgeweitet; für E-Zigaretten ist nach einer Übergangsfrist ab Mitte 2026 eine erleichterte Rückgabe im Handel vorgesehen.