
Münster. Mehr Planungssicherheit und neue Spielräume für Investitionen: Im Regierungsbezirk Münster können Kreise und Kommunen in den kommenden Jahren mit mehr als 1,5 Milliarden Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz rechnen. Die entsprechenden Bereitstellungsbescheide sind Ende der Woche bei Städten, Gemeinden und Kreisen eingegangen. Damit ist der Startschuss für zahlreiche Projekte in der Region gefallen.
Die Mittel stammen aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 und sollen gezielt kommunale Investitionen ermöglichen. Für die Empfänger bedeutet das vor allem eines: langfristige Planungssicherheit. Die Fördergelder eröffnen Handlungsspielräume für größere Vorhaben, etwa bei Verkehrsinfrastruktur, Bildungseinrichtungen oder kommunalen Netzen.
Nach Angaben der Bezirksregierung Münster können Investitionsprojekte ab sofort zur Förderung angemeldet werden. Die gesamte Abwicklung – von der Antragstellung bis zur Auszahlung – ist digital organisiert.
Regierungspräsident Andreas Bothe sieht in den Förderzusagen einen deutlichen Impuls für die Region. Sowohl das Münsterland als auch der Emscher-Lippe-Raum würden in den nächsten Jahren erheblich von den bereitgestellten Mitteln profitieren. Die Bezirksregierung begleitet die Kommunen dabei als zentrale Ansprechpartnerin, prüft die Förderfähigkeit der Projekte und bewilligt die Mittel.
Der Förderrahmen reicht dabei geografisch von Hopsten bis Gelsenkirchen sowie von Isselburg bis Beelen – und deckt damit das gesamte Gebiet des Regierungsbezirks ab.
Grundlage der Landesmittel ist das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Darüber stellt der Bund den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen erhält davon 21,1 Prozent.
Das Land NRW ergänzt diese Gelder durch eigene Mittel und hat damit das bislang größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm seiner Geschichte aufgelegt. Innerhalb von zwölf Jahren sollen Investitionen in Höhe von 31,2 Milliarden Euro umgesetzt werden, davon 21,3 Milliarden Euro für Kommunen.
Konkret stellt das Land über das NRW-Infrastrukturgesetz zehn Milliarden Euro pauschal für kommunale Sachinvestitionen bereit. Die Verteilung erfolgt nach einem festen Schlüssel:
80 Prozent orientieren sich an der Einwohnerzahl, zehn Prozent an der Finanzkraft beziehungsweise -schwäche und weitere zehn Prozent an der Gebietsfläche. Um auch die Aufgaben der Kreise abzubilden, erhalten diese zusätzlich 20 Prozent der auf ihre kreisangehörigen Gemeinden entfallenden Anteile.
Damit profitieren alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen von dem Programm. Eine detaillierte Übersicht der Fördersummen für Kreise und Städte im Regierungsbezirk Münster ist auf der Internetseite der Bezirksregierung abrufbar.
Mit dem Eingang der Bereitstellungsbescheide beginnt für viele Kommunen nun die konkrete Planungsphase. Straßen, Brücken, Schulen oder andere Infrastrukturprojekte können vorbereitet und angemeldet werden. Ziel des Landes ist es, Investitionen schneller umzusetzen und den Sanierungsstau in der kommunalen Infrastruktur spürbar zu verringern.
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