Pornhub und YouPorn: OVG Münster stoppt Sperrung der Internetseiten

Pornhub und YouPorn: OVG Münster stoppt Sperrung der Internetseiten
Foto: Edward Lich

Teilen:

Münster. Die Pornoseiten Pornhub und YouPorn müssen in Deutschland vorerst nicht gesperrt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster hat am Freitag (9. Oktober 2026) entschieden, dass die Landesanstalt für Medien NRW einen Internetanbieter nicht zur Sperrung der beiden Plattformen verpflichten darf. Hintergrund ist ein jahrelanger Streit um fehlende Alterskontrollen. Die Richter sehen erhebliche rechtliche Probleme bei den Sperrverfügungen, weil europäisches Recht Vorrang haben dürfte.

Anzeige

OVG Münster bestätigt Entscheidung gegen Sperrung von Pornhub und YouPorn

Mit zwei unanfechtbaren Eilbeschlüssen bestätigte das OVG Münster eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Die Landesanstalt für Medien NRW hatte im April 2024 einen Internetanbieter angewiesen, den Zugang zu Pornhub und YouPorn für Nutzer in Deutschland zu blockieren. Damit wollte die Behörde verhindern, dass Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Alterskontrolle auf pornografische Inhalte zugreifen können.

Der Streit reicht bis ins Jahr 2020 zurück. Damals hatte die Medienanstalt einem in Zypern ansässigen Betreiber untersagt, seine Angebote weiterhin ohne wirksame Altersverifikation zu verbreiten. Weil das Unternehmen die Anordnung nicht umsetzte und behördliche Maßnahmen in Zypern keinen Erfolg hatten, richtete sich die Landesanstalt schließlich an deutsche Internetanbieter. Gegen die angeordneten Netzsperren wehrte sich der Plattformbetreiber gerichtlich.

Warum das Gericht die Netzsperren für rechtswidrig hält

Entscheidend für die Richter ist das europäische Herkunftslandprinzip. Danach unterliegen Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich den rechtlichen Vorgaben des EU-Mitgliedstaats, in dem sie ihren Sitz haben. Da das Unternehmen hinter Pornhub und YouPorn in Zypern ansässig ist, können deutsche Behörden ihre nationalen Jugendschutzbestimmungen nicht ohne Weiteres auf diesem Weg durchsetzen.

Anzeige

Hinzu kommt der Digital Services Act (DSA), der seit Februar 2024 umfassend gilt. Die EU-Verordnung enthält eigene Vorschriften für den Schutz Minderjähriger auf Onlineplattformen und regelt die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden. Nach der vorläufigen Einschätzung des OVG dürften die deutschen Sperrverfügungen mit diesen europäischen Regelungen nicht vereinbar sein. Die Landesanstalt für Medien NRW darf sie deshalb vorerst nicht durchsetzen.

Jugendschutz bleibt Pflicht: EU-Kommission prüft Pornhub

Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Pornografie künftig ohne Alterskontrolle für Minderjährige zugänglich gemacht werden darf. Das OVG Münster stellte ausdrücklich klar, dass auch das europäische Recht Möglichkeiten bietet, gegen Verstöße beim Jugendschutz vorzugehen. Entscheidend ist, welche Behörde dafür zuständig ist und welche rechtlichen Instrumente sie einsetzen darf.

Bei YouPorn liegt die Aufsicht grundsätzlich bei den zuständigen Stellen in Zypern. Für Pornhub ist dagegen die Europäische Kommission zuständig, weil die Plattform als sehr große Onlineplattform eingestuft wurde. Die Kommission leitete bereits im Mai 2025 ein Verfahren gegen Pornhub und weitere große Pornografieplattformen ein. Dabei geht es unter anderem um unzureichende Maßnahmen, die Minderjährige vor pornografischen Inhalten schützen sollen.

Jahrelanger Rechtsstreit um Pornoseiten geht weiter

Die Entscheidung aus Münster ist auch deshalb bemerkenswert, weil Gerichte in früheren Verfahren Maßnahmen deutscher Medienanstalten gegen pornografische Plattformen bestätigt hatten. So hatte das OVG Rheinland-Pfalz im Juli 2025 noch entschieden, dass eine angeordnete Zugangssperre in einem vergleichbaren Verfahren sofort vollzogen werden durfte. Die unterschiedlichen Entscheidungen verdeutlichen, wie umstritten die rechtliche Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Internetangeboten ist.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu