Prozess am Landgericht Münster: 61-Jähriger wegen schweren Kindesmissbrauchs angeklagt

Überfall WG Prozess Münster: Acht Angeklagte stehen wegen schweren Raubs, Gewalt und Geldforderungen vor Gericht.
Foto: Kelly Sikkema

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Münster. Vor dem Landgericht Münster hat am heutigen Tag ein Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern begonnen. Angeklagt ist ein 61-jähriger Mann aus Rosendahl. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufgenommen zu haben.

Nach den vorliegenden Informationen sollen die betroffenen Kinder jünger als 14 Jahre alt gewesen sein. Zwei von ihnen stammen aus Gescher und Rosendahl. Ihnen gegenüber soll es nicht nur zu digitalen Annäherungen, sondern auch zu konkreten Übergriffen gekommen sein.

Kontakt über Snapchat und Aufforderung zu intimen Bildern

Ein zentraler Bestandteil der Anklage betrifft die Kommunikation über die Plattform Snapchat. Dem 61-Jährigen wird vorgeworfen, mit Mädchen im Alter von elf bis 13 Jahren sexualisierte Text- und Videochats geführt zu haben.

Nach den Ermittlungen soll er die Kinder zudem aufgefordert haben, ihm intime Fotos zu schicken. Ein Teil dieses Materials soll gespeichert worden sein. Der Vorwurf umfasst damit auch Taten ohne unmittelbaren Körperkontakt, die strafrechtlich ebenfalls als sexueller Missbrauch gewertet werden können.

Prozess wegen Kindesmissbrauch am Landgericht Münster: Zwei Fälle

Neben den digitalen Kontakten stehen zwei mutmaßliche Taten im Raum, bei denen es zu schweren körperlichen Übergriffen gekommen sein soll.

In einem Fall soll der Angeklagte auf ein Mädchen aufgepasst haben. In einem weiteren Fall soll er ein anderes Kind unter einem Vorwand von einem Spielplatz weggeführt haben. Beide Opfer waren den Angaben zufolge unter 14 Jahre alt.

Welche konkreten Straftatbestände im Einzelnen angeklagt sind, geht aus den bisher bekannten Informationen nicht hervor.

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Mehrere Verhandlungstage bis Mitte März angesetzt

Das Gericht hat bis Mitte März fünf weitere Verhandlungstermine vorgesehen. In Verfahren dieser Art kann die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, um die Persönlichkeitsrechte der minderjährigen Betroffenen zu schützen.

Das Strafgesetzbuch sieht für sexuellen Missbrauch von Kindern teils erhebliche Freiheitsstrafen vor. Auch Taten ohne körperlichen Kontakt, etwa über digitale Kommunikationswege, können strafbar sein. Über das konkrete Strafmaß kann jedoch erst nach Abschluss der Beweisaufnahme entschieden werden.

Der Prozess in Münster dürfte sich daher über mehrere Wochen erstrecken.

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