Prozess gegen Letzte Generation in Münster: Sieben Aktivisten wegen Nötigung angeklagt

Das OVG in Münster hat den Eilantrag von AfD und Junge Alternative verworfen. Grund ist die Auflösung der Jugendorganisation. Carsten Günther wird Präsident des OVG Münster – nach drei Jahren Vakanz und juristischem Streit gibt es nun eine Entscheidung. Ein Pfarrer in Ahaus wurde wegen Kinderpornografie verurteilt und dauerhaft aus dem Dienst entlassen. Die Kirche zieht Konsequenzen. Vor dem Landgericht Münster läuft ein Prozess wegen Zwangsprostitution. Angeklagt sind zwei Brüder, ihre Eltern und eine Komplizin.
Foto: Daniel Bone

Teilen:

Münster. Am Dienstag, 4. November 2025, beginnt am Amtsgericht Münster der Prozess gegen die Letzte Generation. Angeklagt sind sieben Personen im Alter zwischen 23 und 67 Jahren. Ihnen wird Nötigung nach § 240 StGB vorgeworfen. Hintergrund ist eine Straßenblockade am 11. Januar 2024 auf der Von-Vincke-Straße, bei der sich einige Aktivisten auf der Fahrbahn festgeklebt haben sollen. Der Verkehr musste zeitweise umgeleitet werden.

Die Aktion fiel in eine ohnehin angespannte Verkehrssituation: Zeitgleich legten mehrere tausend Landwirtinnen und Landwirte mit Traktoren weite Teile des Stadtverkehrs lahm. Die Blockade der Klimaaktivistinnen und -aktivisten war nicht angemeldet – und hat nun ein juristisches Nachspiel.

Vorwürfe gegen mehrere Beteiligte der Letzten Generation

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll eine 24-jährige Angeklagte bereits an einer weiteren Blockadeaktion im April 2024 beteiligt gewesen sein. Ein 67-jähriger Mitangeklagter muss sich wegen zusätzlicher Protestaktionen verantworten – unter anderem wegen einer Fahrstreifenblockade mit einem Spruchbanner im Stadtgebiet. Insgesamt handelt es sich um die letzte noch ausstehende Klebe-Protestaktion der Gruppe, die vor den Münsteraner Gerichten verhandelt wird.

Das lesen andere gerade

Prozess gegen Letzte Generation in Münster – rechtliche Bewertung

Im Fokus des Prozesses steht die juristische Abwägung, ob die Blockade als verwerfliche Nötigung zu werten ist. Nach § 240 StGB wird geprüft, ob die Einschränkung der Bewegungsfreiheit anderer Verkehrsteilnehmender durch die Protestaktion verhältnismäßig war. Bundesweit beschäftigen ähnliche Fälle die Gerichte – etwa das Kammergericht Berlin, das Oberlandesgericht Karlsruhe oder das Bayerische Oberste Landesgericht. Die Entscheidungen zeigen, dass Gerichte zunehmend differenziert zwischen politischem Protest und strafbarer Nötigung abwägen.

Strategiewechsel nach den Aktionen in Münster

Kurz nach der Aktion in Münster kündigte die Letzte Generation einen Strategiewechsel an: Straßenblockaden und Klebeaktionen sollten bundesweit beendet werden. Stattdessen setzt die Bewegung seither auf sogenannte „ungehorsame Versammlungen“ – etwa Mahnwachen, Kundgebungen und symbolische Aktionen. Auch die Ortsgruppe Münster ist seitdem deutlich ruhiger geworden.

Hintergrund: Wiederholte Aktionen in Münster

Bereits in den Jahren 2023 und 2024 hatte es in Münster mehrfach Blockaden der Letzten Generation gegeben, unter anderem an der Von-Vincke-Straße. Damals verhängte das Amtsgericht Geldstrafen, die später vom Landgericht bestätigt wurden. Mit dem aktuellen Verfahren wird nun der letzte offene Fall aus dieser Serie abgeschlossen. Das Urteil könnte Signalwirkung für künftige Klima-Prozesse im Münsterland haben.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge: