
Mit Beginn der Rehbrunft warnt die Kreisjägerschaft Münster vor einer erhöhten Wildunfallgefahr. In den kommenden Wochen können Rehe besonders an Feld- und Waldrändern plötzlich auf die Fahrbahn laufen. Rehböcke verfolgen während der Paarungszeit die weiblichen Tiere und achten dabei weniger auf ihre Umgebung. Das Risiko besteht nicht nur in der Morgen- und Abenddämmerung, sondern verstärkt auch am Tag.
Die sogenannte Blattzeit beginnt gewöhnlich Mitte Juli und dauert bis Anfang oder Mitte August. In dieser Zeit folgen Rehböcke den Ricken teilweise über größere Entfernungen und überqueren dabei Straßen und Wege. Läuft ein Reh vor einem Auto über die Fahrbahn, sollten Fahrer damit rechnen, dass unmittelbar ein zweites Tier folgt. Häufig handelt es sich dabei um den verfolgenden Bock.
Besondere Vorsicht ist auf Landstraßen sowie an unübersichtlichen Hecken, Böschungen, Feldern und Waldstücken notwendig. Mit Wildwechsel muss auch dort gerechnet werden, wo kein entsprechendes Verkehrsschild steht. Eine angepasste Geschwindigkeit verkürzt den Bremsweg und kann im entscheidenden Moment einen Unfall verhindern.
Steht ein Reh am Straßenrand oder läuft es auf die Fahrbahn, sollten Autofahrer das Fernlicht ausschalten, hupen und kontrolliert abbremsen. Riskante Ausweichmanöver sind möglichst zu vermeiden. Eine Kollision mit einem Baum oder dem Gegenverkehr kann schwerere Folgen haben als der Zusammenstoß mit einem Wildtier.
Auch wenn das erste Tier die Straße bereits verlassen hat, sollten Fahrer nur langsam weiterfahren. Rehe sind häufig in Gruppen unterwegs. Während der Brunft kann insbesondere der verfolgende Rehbock mit kurzer Verzögerung auftauchen.
Nach einem Wildunfall müssen zunächst Warnblinker, Warnweste und Warndreieck eingesetzt werden. Bei verletzten Personen ist die 112 zu wählen, ansonsten muss die Polizei unter 110 verständigt werden. Das gilt ebenfalls, wenn das angefahrene Reh noch flüchten konnte.
Der genaue Unfallort und die Fluchtrichtung sollten möglichst präzise angegeben werden. So können ein Jäger oder ein Nachsuchengespann das möglicherweise verletzte Tier schneller finden und weiteres Leiden verhindern. Autofahrer sollten dem Tier nicht selbst folgen und verletzte oder lebende Rehe keinesfalls anfassen. Auch die Mitnahme eines getöteten Tieres ist verboten.
Für die Versicherung sind Fotos der Unfallstelle und des beschädigten Fahrzeugs sowie eine Wildunfallbescheinigung hilfreich. Deutschlandweit registrierten die Kfz-Versicherer 2024 mehr als 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Fahrzeugen. Die gemeldeten Schäden lagen bei mehr als 1,1 Milliarden Euro. Pro Unfall entstand durchschnittlich ein Schaden von rund 4.100 Euro.
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