
Münster. Zum Jahreswechsel gelten am Hauptbahnhof Münster deutlich verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Hintergrund ist eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die für mehrere große Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen erlassen wurde. Ziel ist es, die Sicherheit von Reisenden und Einsatzkräften in der besonders frequentierten Silvesternacht zu erhöhen.
Die Regelung gilt von Dienstag, 31. Dezember 2025, bis Mittwoch, 1. Januar 2026. In diesem Zeitraum ist das Mitführen sogenannter gefährlicher Gegenstände untersagt. Das Verbot betrifft nicht nur die Bahnhofshalle, sondern den gesamten Gebäudekomplex einschließlich der Gleisanlagen des Hauptbahnhof Münster.
Als gefährliche Gegenstände gelten unter anderem Messer sowie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen. Dazu zählen auch Beile, Pistolen, Luftdruck- und CO₂-Waffen. Erfasst sind außerdem weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Die Bundespolizei macht damit deutlich, dass das Verbot weit auszulegen ist und nicht nur klassische Waffen betrifft.
Für die Dauer der Allgemeinverfügung hat die Bundespolizei verstärkte Kontrollen angekündigt. Reisende müssen sich insbesondere auf häufigere Gepäck- und Taschenkontrollen einstellen. Die Einsatzkräfte sind berechtigt, Personen anzusprechen, zu kontrollieren und bei Bedarf Gegenstände sicherzustellen.
Wer gegen das Mitführverbot verstößt, muss mit unmittelbaren Maßnahmen rechnen. Möglich sind Platzverweise, ein zeitlich begrenztes Bahnhofsverbot oder ein Beförderungsausschluss. Zusätzlich können Zwangsgelder verhängt werden. Liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor, drohen darüber hinaus Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.
Münster ist mit dieser Regelung nicht allein. Die Allgemeinverfügung gilt an insgesamt 16 Hauptbahnhöfen in Nordrhein-Westfalen, darunter auch Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen. Die Bundespolizei reagiert damit auf die erfahrungsgemäß hohe Auslastung der Bahnhöfe rund um den Jahreswechsel.