
Münster. Das Amtsgericht Münster hat am Montag, 4. November 2025, ein Urteil im Prozess gegen die „Klimakleber“ der Letzten Generation gesprochen. Sieben Aktivistinnen und Aktivisten mussten sich wegen Nötigung (§ 240 StGB) verantworten, nachdem sie am 11. Januar 2024 den Berufsverkehr auf der Von-Vincke-Straße blockiert hatten. Die unangemeldete Aktion dauerte rund 15 Minuten und führte zu deutlichen Behinderungen.
In drei Fällen stellte das Gericht das Verfahren gegen Auflagen ein. Die Betroffenen müssen jeweils 300 Euro an den NABU Münster zahlen. Vier weitere Angeklagte wurden zu Geldstrafen zwischen 175 und 1.750 Euro verurteilt. Damit blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Strafen zwischen 750 und 3.500 Euro beantragt hatte.
Nach Ansicht des Gerichts sprachen mehrere Punkte für ein milderes Urteil. Alle Angeklagten waren geständig, die Aktion war zeitlich begrenzt, und es bestand keine Gefahr, dass weitere Klebeaktionen folgen würden. Die Richterin stellte klar, dass die Tat zwar rechtswidrig gewesen sei, die Beweggründe der Angeklagten – der Protest gegen die drohende Klimakatastrophe – aber in die Bewertung eingeflossen seien.
Im Sitzungssaal applaudierten etwa 20 Zuhörerinnen und Zuhörer nach der Urteilsverkündung.
Die Verteidigung verwies im Verfahren auf eine mögliche Ungleichbehandlung: Am selben Tag wie die Klimaprotestaktion hatte in Münster eine größere Traktoren-Demonstration von Landwirten den Verkehr blockiert, ohne dass die Polizei eingeschritten sei. Der Vergleich sorgte im Gerichtssaal für Diskussion.
Mit dem Urteil gilt der Fall als der letzte offene Prozess gegen „Klimakleber“ in Münster. Die Gruppe Letzte Generation hatte bereits im Januar 2024 erklärt, künftig keine Klebeaktionen mehr durchführen zu wollen. Stattdessen wolle man andere Formen des Protests nutzen.