Urteil nach gefährlichem Raub in Münster: Gericht bewertet Fall als besonders schwer

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Foto: Kelly Sikkema

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Münster. Die Tat eines 38-jährigen Mannes aus Münster hat die Strafkammer des Landgerichts nachhaltig beschäftigt. Der wohnungslose und vielfach vorbestrafte Täter stand zum Zeitpunkt des Überfalls unter mehrfacher Bewährung und zusätzlich unter Führungsaufsicht. Das Gericht wertete die Kombination aus der Bedrohung mit einem abgebrochenen Flaschenhals und der erheblichen Belastung des Opfers als einen Fall, der im Zusammenhang mit einem besonders schweren Raub in Münster steht. Diese rechtliche Einordnung prägte das Urteil und spiegelt die Bedeutung wider, die Gerichte dem Schutz von Beschäftigten im Einzelhandel beimessen.

Tatablauf im Kreuzviertel: Überfall mit improvisiertem Werkzeug

Die Tat ereignete sich an einem Sonntag im November 2023. Auf dem Weg zu Bekannten im Kreuzviertel, wo regelmäßig Alkohol und Drogen konsumiert wurden, entschied sich der Mann spontan zu dem Überfall. Nachdem seine mitgeführten Bierflaschen zerbrochen waren und er kein Bargeld mehr besaß, hob er einen der Glasreste auf und nutzte ihn als Waffe. Mit dem abgebrochenen Flaschenhals betrat er eine Bäckerei, bedrohte die Verkäuferin und forderte Bargeld.

Der Täter nahm ausschließlich Scheine an sich – etwa 50 Euro aus dem Verkauf sowie den Wechselgeldbestand – und ließ das Hartgeld zurück. Besonders irritierend für die Verkäuferin war der Moment, in dem er sich noch mit einem freundlichen Satz verabschiedete, bevor er flüchtete. Trotz dieser bizarren Fassade blieb die Bedrohungslage hoch, denn ein Glasrest gilt juristisch eindeutig als gefährliches Werkzeug.

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Ermittlungen: DNA-Spuren und Geständnis führten zum schnellen Zugriff

Die Polizei fand den verwendeten Flaschenhals später weggeworfen am Tatortumfeld. DNA-Spuren führten eindeutig zum Täter, der die Tat in wesentlichen Punkten eingeräumt hat. Eine psychiatrische Begutachtung ergab, dass er zur Tatzeit nüchtern war und nicht unter akuter Drogeneinwirkung stand. Dies spielte bei der rechtlichen Bewertung eine Rolle, da impulsive Taten ohne Rauschmittel weniger Raum für eine Strafmilderung lassen.

Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft. Für die Kammer war außerdem entscheidend, dass er die Tat während laufender Bewährungen beging – ein Umstand, der regelmäßig zu Bewährungswiderrufen und höheren Gesamtstrafen führt.

Gerichtsurteil: 5,5 Jahre Haft wegen erheblichen Schadens für das Opfer

Das Landgericht Münster verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. In diese Strafe wurde ein älteres Urteil des Amtsgerichts wegen Diebstahls einbezogen. Ein minder schwerer Fall kam nicht infrage. Die Begründung: Die Verkäuferin sei durch die Bedrohung mit einem gefährlichen Gegenstand erheblich belastet worden, und die Vorgeschichte des Mannes spreche klar gegen eine positive Sozialprognose.

Nach Erkenntnissen aus Kriminalstatistiken gehören Beschäftigte im Einzelhandel zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen bei Raubüberfällen. Viele Betroffene leiden noch lange unter psychischen Folgen. Hinzu kommt: Bewaffnete Überfälle mit improvisierten Werkzeugen wie Glas oder Messern sind in Münster zwar selten, werden aber von Gerichten regelmäßig streng sanktioniert.

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