Veruntreute Fraktionsgelder: Urteil gegen ehemaligen Volt-Geschäftsführer

Veruntreute Gelder bei Volt Münster: Ex-Geschäftsführer zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch seine Ehefrau wurde verurteilt.
Foto: Kelly Sikkema

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Münster. Mehr als zwei Jahre nach der Aufdeckung finanzieller Unregelmäßigkeiten bei Volt Münster ist ein Urteil gefallen: Der frühere Geschäftsführer wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Auch seine Ehefrau wurde schuldig gesprochen. Insgesamt müssen beide 25.500 Euro zurückzahlen. Im Mittelpunkt des Falls stehen öffentliche Gelder, die eigentlich für die politische Arbeit im Münsteraner Stadtrat bestimmt waren.

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Bewährungsstrafe und Rückzahlungen nach Untreueverfahren

Wie die Volt-Fraktion Münster mitteilt, hat das Schöffengericht im Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer und dessen Ehefrau entschieden. Demnach erhielt der frühere Geschäftsführer eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurde er zur Rückzahlung von 18.000 Euro und einer Zahlung von 1.800 Euro an einen gemeinnützigen Zweck verpflichtet.

Auch seine Ehefrau wurde laut Volt verurteilt und zur Rückzahlung von 7.500 Euro verpflichtet. Welche weitere Strafe gegen sie verhängt wurde, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Eine unabhängige Bestätigung der genauen Urteilsinhalte durch das Amtsgericht Münster liegt bislang nicht vor. Auch ist noch unklar, ob die Entscheidung bereits rechtskräftig ist.

Finanzielle Unregelmäßigkeiten bereits 2024 entdeckt

Der Fall um veruntreute Gelder bei Volt Münster beschäftigt die Kommunalpolitik seit dem Frühjahr 2024. Damals hatte die frühere Ratsgruppensprecherin Helene Goldbeck eine Überprüfung der Finanzbuchhaltung veranlasst, bei der Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden. Nach juristischer Beratung erstattete die Ratsgruppe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Münster und unterstützte anschließend die Ermittlungen.

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Im Mai 2025 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer erhoben hatte. Nach damaligen Informationen ging es um mehr als 140 mutmaßliche Einzeltaten zwischen Juli 2021 und Anfang 2024. Der vorgeworfene Schaden lag bei über 30.000 Euro. Diese Summe bezog sich auf die ursprünglichen Vorwürfe und ist nicht mit einem gerichtlich festgestellten Schaden gleichzusetzen.

Öffentliche Gelder für die Ratsarbeit betroffen

Besonders relevant ist der Fall, weil die betroffenen Mittel aus dem städtischen Haushalt stammten. Fraktionen und Ratsgruppen erhalten für ihre politische Arbeit finanzielle Zuwendungen, etwa für Personal, Geschäftsräume und organisatorische Aufgaben. Die zweckgebundene Verwendung dieser Gelder muss nachgewiesen werden.

Die nun von Volt genannten Rückzahlungsverpflichtungen summieren sich auf 25.500 Euro. Ob damit der gesamte gerichtlich festgestellte Schaden abgedeckt wird, ist noch offen. Die zusätzliche Zahlung von 1.800 Euro an einen gemeinnützigen Zweck zählt nicht zu diesen Rückzahlungen.

Volt Münster hat interne Kontrollen neu organisiert

Nach der Aufdeckung der Unregelmäßigkeiten hat Volt nach eigenen Angaben organisatorische Konsequenzen gezogen. Die Verwaltung der Geschäftsstelle wurde neu strukturiert, Zuständigkeiten wurden angepasst und finanzielle Kontrollmechanismen überarbeitet. Auch der nordrhein-westfälische Landesverband hatte bereits 2024 angekündigt, die Finanzkontrollen seiner Fraktionen und Ratsgruppen überprüfen zu lassen.

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