
Münster. In der Hauptsaison des Onlinehandels – zwischen Black Friday und Weihnachten – schnellen die Paketmengen traditionell in die Höhe. Viele Verbraucher bestellen Geschenke im Ausland, häufig wegen vermeintlich günstiger Angebote. Doch nicht jedes Schnäppchen bleibt am Ende günstig. Das Hauptzollamt Münster erinnert daran, dass für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern steuerliche und zollrechtliche Regeln gelten, die vor einer Bestellung bekannt sein sollten. Wer sich nicht informiert, riskiert zusätzliche Abgaben, Ärger bei der Zustellung oder den Verlust der Ware.
Für Pakete aus Nicht-EU-Staaten gelten klare Wertgrenzen. Bis 150 Euro fallen Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an, etwa bei Kaffee oder alkoholhaltigen Produkten. Überschreiten Bestellungen diesen Betrag, kommen zusätzlich warenabhängige Zölle hinzu. Geschenksendungen von Privat an Privat sind bis 45 Euro abgabenfrei, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Ware unverändert und nicht verbrauchssteuerpflichtig ist. Auch hier gelten für bestimmte Produkte – wie Zigaretten, Spirituosen oder Kaffee – strenge Mengenlimits. Verstöße führen schnell zu Nachforderungen oder zur Beschlagnahme.
Zwar sind die meisten EU-Lieferungen ohne Zollformalitäten möglich, doch es gibt Ausnahmen. Bei Alkohol, Kaffee oder anderen verbrauchsteuerpflichtigen Waren werden auch innerhalb der EU Steuern fällig. Dies betrifft sowohl reguläre Bestellungen als auch Geschenke zwischen Privatpersonen. Wer also weihnachtliche Spezialitäten oder Genusswaren innerhalb der EU bestellt, sollte diese Regel im Blick behalten, um Überraschungen bei der Zustellung zu vermeiden.
Besonders rund um Black Friday tauchen online viele vermeintliche Luxus-Schnäppchen auf. Was günstig wirkt, kann für Käufer teuer enden: Gefälschte Produkte werden vom Zoll beschlagnahmt. Käufer bleiben oft auf den Kosten sitzen, während Markeninhaber zivilrechtliche Schritte einleiten können. Auch die Produktsicherheit ist ein entscheidender Faktor. Fehlen CE-Kennzeichen oder Warnhinweise, kann die Marktüberwachungsbehörde die Einfuhr verweigern. Gesundheitliche Risiken entstehen vor allem bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten, die nicht den EU-Standards entsprechen.
Pakete mit Tabakwaren oder entsprechenden Substituten wie Liquids für E-Zigaretten sind ohne gültiges deutsches Steuerzeichen grundsätzlich verboten. Solche Sendungen werden ausnahmslos beschlagnahmt. Auch Einweg-E-Zigaretten fallen unter diese Regelung. Verbraucher sollten daher besonders vorsichtig sein, wenn sie über internationale Plattformen entsprechende Produkte bestellen.
Das Hauptzollamt Münster rät, sich vor jeder Bestellung umfassend zu informieren. Auf www.zoll.de stehen detaillierte Informationen bereit, ergänzt durch den Chatbot „TinA“ und den Abgabenrechner, der im Einzelfall genaue Kosten kalkuliert. So lassen sich unverhoffte Zusatzkosten und Probleme bei der Einfuhr vermeiden. Die Behörde betont, dass Unkenntnis nicht vor Abgaben schützt – und dass viele Ärgernisse mit wenigen Klicks verhindert werden können.