
Münster. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster hat einen Antrag eingebracht, der die Silvesterfeiern in Münster sicherer machen und Einsatzkräfte entlasten soll. Im Raum stehen dabei zwei Prüfaufträge: eine mögliche Ausweitung städtischer Feuerwerksverbotszonen sowie die Frage, ob ein zentrales, städtisch organisiertes Feuerwerk künftig eine Alternative oder Ergänzung zum privaten Böllern sein kann. Außerdem regt die CDU eine Informations- und Aufklärungskampagne zum verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk an.
Zum Jahreswechsel 2025/2026 gab es in Münster bereits eine städtische Feuerwerksverbotszone am Domplatz und Prinzipalmarkt. In dem Bereich war das Abbrennen, Abschießen und Mitführen von Pyrotechnik untersagt. Die Regelung galt nach Angaben der Stadt Münster am 31. Dezember 2025 von 22.00 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 4.00 Uhr.
Die Stadt begründete die Verbotszone mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko aufgrund von Enge und hohem Besucheraufkommen. Zusätzlich spielte nach Darstellung der Stadt der Schutz historischer Fassaden in diesem Bereich eine Rolle.
Die Stadt Münster verwies in diesem Zusammenhang auf Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD). Demnach kann der KOD in der Verbotszone mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen. Zur Gefahrenabwehr könne außerdem auch außerhalb der Verbotszone eingeschritten werden, wenn es die Lage erfordert.
Für die Silvesternacht 2025/26 zog die Stadt Münster eine Bilanz, die je nach Ort sehr unterschiedlich ausfiel. In der Verbotszone sei es ruhig geblieben, um Mitternacht sollen sich am Domplatz rund 200 Personen aufgehalten haben.
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Am Hafenplatz, der nach Darstellung der Stadt stark besucht war, wurde hingegen „massive Pyrotechnik“ beobachtet. Dort gab es kein Feuerwerksverbot.
In derselben Nacht wurden nach Angaben der Stadt 18 Brandschutz- sowie 63 Rettungsdiensteinsätze registriert. Als aktueller Sicherheitsanlass wurde außerdem ein Vorfall in Angelmodde genannt. Dort sollen Feuerwehrkräfte bei einem Einsatz mit Feuerwerksraketen beschossen worden sein. Verletzte oder Sachschäden wurden nach städtischer Darstellung nicht gemeldet.
Die Debatte über Verbotszonen ist in Münster nicht neu. Bereits nach der Silvesternacht 2024/2025 hatte die Rathaus-CDU öffentlich erklärt, eine deutliche Erweiterung von Feuerwerksverbotszonen in der Innenstadt dürfe kein Tabu sein. Als Begründung wurde unter anderem auf Angriffe aus größeren Menschenmengen verwiesen, etwa im Umfeld von Hafen oder Rothenburg.
Dass Kommunen häufig zunächst Prüfaufträge formulieren, hängt auch mit dem rechtlichen Rahmen zusammen. Ende 2025 lief im Bundestag eine Debatte darüber, ob Kommunen mehr Spielräume für lokale Regeln zum privaten Feuerwerk bekommen sollen. Im Gespräch waren Anpassungen der Sprengstoff-Regeln, um Verbote zeitlich und räumlich differenzierter aussprechen zu können.
Aus dem CDU-Vorstoß bleiben für die Einordnung mehrere Punkte offen. Dazu gehört, für welches Silvester das zentrale Feuerwerk konkret gedacht ist. Unklar ist außerdem, wo ein zentrales Feuerwerk stattfinden könnte und ob ein einzelner Standort oder mehrere Orte im Stadtgebiet gemeint sind.
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