Stichwahl in Münster: Bis wann die Briefwahlunterlagen abgegeben werden müssen

Briefwahlunterlagen Stichwahl Münster: Alle Fristen, Abgabestellen und Tipps, damit Ihre Stimme am 28. September 2025 sicher gezählt wird.
Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl auf dem Postweg abgeben möchten, sollten den Wahlbrief spätestens am Mittwoch, 24. September, in die Post geben. ©Stadt Münster

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Münster. Die Briefwahlunterlagen sind für viele Bürgerinnen und Bürger in Münster der Schlüssel, um bequem und rechtzeitig bei der Stichwahl ihre Stimme abzugeben. Am Sonntag, 28. September 2025, fällt die Entscheidung, ob Grünen-Kandidat Tilman Fuchs oder CDU-Kandidat Dr. Georg Lunemann neuer Oberbürgermeister der Stadt Münster wird. Wer per Briefwahl wählt, sollte genau auf die Fristen achten, damit die Stimme bei der Auszählung berücksichtigt wird.

Fristen für die Briefwahl in Münster

Damit die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl in Münster rechtzeitig ankommen, müssen sie bei Versand mit der Post spätestens am Mittwoch, 24. September, eingeworfen werden. Dabei ist es wichtig, den Wahlbrief vor der letzten Leerung des Briefkastens abzugeben. Nur so ist sichergestellt, dass er das Wahlamt rechtzeitig erreicht und am Wahlsonntag gezählt wird.

Alternative Abgabe bis zum Wahltag

Wer die Postfrist verpasst, hat in Münster verschiedene Möglichkeiten, die Unterlagen noch abzugeben. In die städtischen Briefkästen an den Stadthäusern, Bezirksverwaltungen und Bürgerbüros können Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag eingeworfen werden. Die letzte Leerung erfolgt am 28. September um 14 Uhr. Außerdem können Wahlberechtigte ihre Unterlagen bis 16 Uhr am Stadthaus 1 abgeben.

Wahlbüro im Stadthaus 1

Das Wahlbüro im Stadthaus 1 ist ein zentraler Anlaufpunkt. Noch bis Freitag, 26. September, 15 Uhr, können dort Unterlagen abgeholt und direkt genutzt werden, um vor Ort zu wählen. Wer bereits einen Wahlschein beantragt, diesen aber nicht erhalten oder verloren hat, kann am Samstag, 27. September, zwischen 8 und 12 Uhr im Wahlbüro einen Ersatz ausstellen lassen.

Wahltag: Was Wähler beachten müssen

Am Sonntag, 28. September, öffnen in Münster 189 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr. Eine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl wird nicht verschickt – es gilt die Benachrichtigung der Hauptwahl. Wer diese nicht mehr besitzt, kann mit einem gültigen Ausweisdokument wählen. Die Wahlberechtigung richtet sich nach dem Wählerverzeichnis der Hauptwahl. Das bedeutet: Nur Bürgerinnen und Bürger, die dort eingetragen sind, dürfen bei der Stichwahl teilnehmen.

Ergebnisse live verfolgen

Am Wahlabend öffnet die Stadt Münster die Bürgerhalle im Historischen Rathaus am Prinzipalmarkt. Ab 18 Uhr werden dort auf einer großen Leinwand die aktuellen Auszählungsergebnisse aus den Wahlbezirken präsentiert. Parallel dazu können Interessierte die Ergebnisse online auf www.muenster.de/stichwahl-2025 verfolgen. So bleibt die Wahl für alle transparent und nachvollziehbar.

Warum die Fristen so wichtig sind

Die Briefwahl ist eine praktische Möglichkeit, die Stimme flexibel abzugeben. Doch nur wer die Fristen beachtet, kann sicher sein, dass die Wahlentscheidung auch wirklich gezählt wird. Die Stadt empfiehlt deshalb allen, ihre Unterlagen so früh wie möglich abzugeben oder die städtischen Abgabestellen zu nutzen, wenn es zeitlich eng wird.

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