Ein Promille nach Unfall am Kreuz Münster-Süd: Führerschein sichergestellt

Ein Promille nach Unfall am Kreuz Münster-Süd: Führerschein sichergestellt
Symbolbild mit KI generiert

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Münster. Nach einem Unfall am Autobahnkreuz Münster-Süd hat die Polizei bei einer 38 Jahre alten Autofahrerin einen Atemalkoholwert von rund einem Promille festgestellt. Die Frau wurde bei dem Unfall am späten Sonntagabend leicht verletzt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Ihr Führerschein wurde sichergestellt.

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Nach Angaben der Polizei Münster ereignete sich der Unfall am 13. September gegen 22.31 Uhr. Die 38-Jährige war im Bereich des Autobahnkreuzes unterwegs und wollte von der A43 aus Richtung Wuppertal auf die A1 in Richtung Bremen wechseln.

Auto prallt gegen Schilder, Leitplanke und Betonwand

Nach bisherigen Erkenntnissen kam der Wagen im Bereich der Verbindungskurve aus noch ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab. Dabei stieß das Auto zunächst gegen zwei Verkehrszeichen und die Schutzplanke. Anschließend berührte der Wagen noch eine Betonschutzwand.

Die Fahrerin erlitt leichte Verletzungen. Rettungskräfte brachten sie zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Ihr Fahrzeug war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme bemerkten die Einsatzkräfte nach Angaben der Polizei Alkoholgeruch bei der 38-Jährigen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab demnach einen Wert von rund einem Promille. Daraufhin ordneten die Beamten eine Blutprobe an, die von einem Arzt entnommen wurde.

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Strafverfahren nach Unfall auf der A1

Die Polizei stellte außerdem den Führerschein der Frau sicher. Gegen die 38-Jährige wird nun wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkoholkonsums ermittelt.

Für die Reinigung der Fahrbahn musste die Autobahn im Bereich der Unfallstelle kurzzeitig gesperrt werden. Weitere Angaben zur Höhe des entstandenen Sachschadens machte die Polizei zunächst nicht. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

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