Gericht ebnet Weg für Castortransporte: Polizei Münster bereitet Einsatz vor

Gegen die Castor-Transporte nach Ahaus formiert sich breiter Widerstand. Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Kommunen protestieren mit Mahnwachen, Demos und Klagen.
Symbolbild: Markus Distelrath

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Münster. Nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung rücken mögliche Castortransporte von Jülich nach Ahaus näher. Die Polizei Münster hat bestätigt, dass sie auf einen Beginn der Transporte vorbereitet ist. Auslöser ist die Zurückweisung einer Klage des BUND im Eilverfahren, durch die der rechtliche Weg für einen zeitnahen Start grundsätzlich frei geworden ist.

Verwaltungsgericht weist Eilantrag zurück

Die 10. Kammer des Verwaltungsgericht Berlin hat am 8. Januar 2026 den Eilantrag des BUND gegen die Castortransporte zurückgewiesen. Zuständig ist das Berliner Gericht, weil die Genehmigungsbehörde BASE ihren Sitz in der Hauptstadt hat. Mit der Entscheidung bleibt die angeordnete sofortige Vollziehung der Transportgenehmigung bestehen.

Genehmigung seit August 2025 in Kraft

Die Genehmigung für die Transporte liegt nach Angaben aus NRW bereits seit dem 25. August 2025 vor. Sie umfasst den Transport von insgesamt 152 CASTOR-Behältern mit Brennelementen aus dem Zwischenlager Jülich in das Zwischenlager Ahaus. Geplant sind Straßentransporte per Lkw. Trotz laufender Rechtsmittel sind solche Transporte grundsätzlich zulässig, solange Gerichte den Sofortvollzug nicht stoppen.

Polizei hält Einsatzplanungen bereit

Die Polizei Münster erklärte, dass die Einsatzplanungen weitgehend abgeschlossen sind. Man stelle sich seit längerer Zeit darauf ein, den sicheren Ablauf der Transporte zu gewährleisten. Konkrete Termine, Routen oder Zeitfenster werden aus einsatztaktischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht veröffentlicht. Ob und wann es tatsächlich losgeht, hängt auch davon ab, ob der BUND weitere rechtliche Schritte einleitet.

Weitere Rechtsmittel noch möglich

Dem BUND steht weiterhin der Gang zum Oberverwaltungsgericht offen. Bereits zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 2024 Klagen gegen die Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus abgewiesen. Parallel dazu hatte das BASE eine Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Transportgenehmigung abgelehnt.

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Hintergrund: Räumung des Zwischenlagers Jülich

Hintergrund der geplanten Transporte ist die notwendige Räumung des Zwischenlagers in Jülich. Nach Angaben aus NRW soll damit ein genehmigter Zustand hergestellt werden. Als realistische Option gilt derzeit vor allem der Abtransport der Brennelemente nach Ahaus. Das dortige Zwischenlager ist nach aktuellem Stand bis Ende 2036 genehmigt.

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Sicherheitsvorkehrungen und Koordinierung

Im Vorfeld möglicher Transporte sind umfangreiche Abstimmungen vorgesehen. Dazu gehört unter anderem ein Koordinierungsgespräch mindestens acht Wochen vor einem ersten Transport. Details zu Ablauf und Sicherungsmaßnahmen bleiben nicht öffentlich, um die Sicherheit der Transporte zu gewährleisten.

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