
Ahaus. Ein 32 Jahre alter Mann aus Ahaus ist nach Ermittlungen des Hauptzollamts Münster rechtskräftig wegen Leistungsbetrugs verurteilt worden. Wie das Hauptzollamt Münster mitteilt, muss der Mann eine Geldstrafe von 3.850 Euro zahlen, außerdem soll er zu Unrecht erhaltenes Arbeitslosengeld in Höhe von 3.885 Euro zurückerstatten.
Nach Angaben des Hauptzollamts Münster hatte der Ahauser seine Beschäftigung bei einem Gastronomen aus Legden nicht bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt. Trotzdem bezog er weiter Arbeitslosengeld, obwohl er einer Erwerbstätigkeit nachging. Dadurch wurden ihm Leistungen ausgezahlt, auf die er keinen Anspruch hatte. Das Gericht verhängte deshalb eine Geldstrafe von 3.850 Euro. Zusätzlich muss der 32-Jährige die zu Unrecht erhaltenen 3.885 Euro zurückzahlen.
Der Fall wurde laut Mitteilung nicht durch eine routinemäßige Meldung des Betroffenen selbst bekannt, sondern im Zusammenhang mit einer Kontrolle des Zolls. Damit zeigt der Fall, dass Leistungsbetrug und Schwarzarbeit für die Betroffenen doppelte Folgen haben können. Neben einer strafrechtlichen Verurteilung droht auch die vollständige Rückforderung der erhaltenen Leistungen. Gerade dann, wenn eine Beschäftigung verschwiegen wird, prüfen die Behörden sowohl den unrechtmäßigen Leistungsbezug als auch die Umstände des Arbeitsverhältnisses.
Ausgangspunkt des Verfahrens war nach Angaben des Hauptzollamts Münster eine Durchsuchung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Mai 2024 bei dem Arbeitgeber in Legden. Dabei stellten die Ermittler fest, dass der Gastronom den Mann aus Ahaus schwarz beschäftigt hatte. Im Anschluss wurden die Erkenntnisse ausgewertet, außerdem wurde der Fall strafrechtlich weiterverfolgt. Nun ist das Urteil rechtskräftig.
Wie das Hauptzollamt weiter mitteilt, kontrolliert der Zoll regelmäßig Betriebe, unter anderem in der Gastronomie. Dabei geht es nicht nur um mögliche Verstöße beim Mindestlohn oder um Sozialleistungsbetrug. Die Beamtinnen und Beamten prüfen auch, ob Beschäftigte korrekt zur Sozialversicherung angemeldet sind und ob es Hinweise auf illegale Beschäftigung gibt.
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