
Bielefeld. Ein 83-jähriger Mann aus Bielefeld ist vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Senior hatte gestanden, seine Ehefrau im Schlaf gewürgt zu haben, bis sie starb. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag – nicht als Mord.
Das Urteil fiel nach einem emotionalen Prozess, in dem der Angeklagte von einer tiefen Überforderung mit der Pflegesituation berichtete. Seine Frau litt seit Jahren unter gesundheitlichen Problemen, war nach einer Knieoperation auf Hilfe angewiesen und kaum noch mobil. Der Mann erklärte, er habe aus Mitleid und Verzweiflung gehandelt, weil seine Frau starke Schmerzen hatte und er keine Perspektive mehr sah.
Ursprünglich lautete die Anklage auf heimtückischen Mord. Das Landgericht Bielefeld entschied jedoch, dass die Voraussetzungen für Mord – etwa eine geplante oder heimtückische Vorgehensweise – nicht erfüllt seien. Stattdessen sprach das Gericht den Angeklagten wegen Totschlags in Bielefeld schuldig.
Ein psychiatrischer Gutachter beschrieb die Tat als Folge eines „Affektstaus“: aufgestaute Emotionen und jahrelange Belastungen hätten sich in einer Momenthandlung entladen. Das Gericht sah darin einen entscheidenden mildernden Umstand, wenngleich die Tat weiterhin schwer wiege.
Das Ehepaar hatte seit 2001 in Deutschland gelebt und war 2018 in eine barrierearme Wohnung gezogen, um den Alltag besser bewältigen zu können. Doch die zunehmende Pflegebedürftigkeit der Frau belastete den Senior stark. Laut seiner Einlassung war er körperlich wie seelisch erschöpft, empfand die Situation als entwürdigend – sowohl für seine Frau als auch für sich selbst.
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Die Richterin würdigte das umfassende Geständnis des Angeklagten, betonte jedoch, dass menschliches Mitgefühl kein Rechtfertigungsgrund für die Tötung sei.
Der Fall des Totschlags in Bielefeld löst erneut Diskussionen über die Grenzen häuslicher Pflege, Überforderung älterer Angehöriger und gesellschaftliche Verantwortung aus. Immer wieder weisen Sozialverbände darauf hin, dass viele pflegende Senioren überlastet sind und kaum Unterstützung erhalten.
Das Urteil des Landgerichts – fünf Jahre und drei Monate Haft – gilt im Vergleich zu ähnlichen Fällen als hoch, zeigt aber, dass das Gericht sowohl das Alter als auch die emotionale Ausnahmesituation des Täters berücksichtigt hat.