Diebstahl im Hauptbahnhof Hamm: Bundespolizei fahndet öffentlich nach zwei Frauen

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Symbolbild: Henning Schlottmann (User:H-stt), CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

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Hamm. Nach einem Diebstahl im Hauptbahnhof Hamm hat die Bundespolizei eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet. Zwei bislang unbekannte Frauen stehen im Verdacht, einer Reisenden in einem Personenaufzug die Geldbörse aus der Handtasche entwendet zu haben.

Vorgehen der Tatverdächtigen

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand sollen sich zwei bislang unbekannte Frauen im Aufzug dicht an die Geschädigte gedrängt haben. Währenddessen entwendeten sie unbemerkt die Geldbörse aus der mitgeführten Handtasche. Nachdem die Bestohlene den Aufzug verlassen hatte, blieben die beiden Frauen im Fahrstuhl und fuhren zurück in den Haupttunnel des Bahnhofs.

Videoaufnahmen und Schaden

Die Tat sowie die mutmaßlichen Täterinnen wurden durch die Videoüberwachung im Bahnhof aufgezeichnet. Der entstandene Schaden wird auf rund 2.000 Euro beziffert. Trotz interner Ermittlungen konnten die Frauen bislang nicht identifiziert werden.

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Gericht ordnet Öffentlichkeitsfahndung an

Auf Antrag der Ermittlungsbehörden hat das Amtsgericht Hamm eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Mit richterlichem Beschluss dürfen nun Lichtbilder der Tatverdächtigen veröffentlicht werden. Solche Maßnahmen sind rechtlich streng geregelt und kommen erst dann zum Einsatz, wenn andere Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind.

Bundespolizei bittet um Hinweise

Die Bundespolizei fragt: Wer kennt die auf den Fahndungsbildern abgebildeten Personen oder kann Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen? Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Münster unter der Telefonnummer 0251 974370 entgegen. Alternativ steht die kostenfreie Rufnummer 0800 6 888 000 zur Verfügung. Auch jede andere Polizeidienststelle nimmt Hinweise entgegen.

Zuständigkeit der Bundespolizei an Bahnhöfen

An Bahnhöfen und im Bahnverkehr übernimmt die Bundespolizei regelmäßig bahnpolizeiliche Aufgaben. Dazu zählen sowohl die Gefahrenabwehr als auch die Strafverfolgung auf Bahnanlagen. Entsprechend führt sie auch Ermittlungen bei Straftaten wie Diebstählen in Bahnhöfen.

Quelle: Polizei Münster (ots)

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