Gesetzesentwurf aus NRW: Neuer Schutz vor häuslicher Gewalt beschlossen

Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf aus NRW zum Schutz vor häuslicher Gewalt zugestimmt. Das Ziel: schnellere Reaktion
Foto: Thomas Ulrich

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Berlin. Der Gesetzesentwurf aus NRW zum Schutz vor häuslicher Gewalt hat im Bundesrat breite Zustimmung gefunden. Mit der Initiative will Nordrhein-Westfalen den Schutz von Betroffenen deutlich verbessern – insbesondere in Fällen, in denen akute Gefahr oder Wiederholungsgewalt droht. Der Entwurf sieht schnellere Abläufe, härtere Strafen und eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz vor. Nach der Zustimmung durch den Bundesrat wird der Bundestag nun über die Vorlage beraten.

Ziel: Schnellere Reaktion bei Hochrisikofällen

Kernziel des Gesetzesentwurfs aus NRW zum Schutz vor häuslicher Gewalt ist es, bei sogenannten Hochrisikofällen rasch und konsequent eingreifen zu können. Dazu zählen Situationen, in denen Täter wiederholt Gewalt ausüben, mit Waffen drohen oder das Leben von Partnerinnen und Partnern gefährden. Der Entwurf setzt darauf, Informationswege zu verkürzen und Behörden besser zu vernetzen, um Opfer schneller zu schützen.

Bessere Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Polizei

Ein zentraler Bestandteil des Vorhabens ist die engere Kommunikation zwischen Familiengerichten und Polizei. Künftig sollen Gerichte bereits bei der Antragstellung auf Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz die Polizei informieren. So soll verhindert werden, dass gefährliche Situationen eskalieren, während Verfahren noch laufen.

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Zudem verschärft der Entwurf die Strafen für Verstöße gegen Schutzanordnungen: Wer eine gerichtliche Verfügung missachtet, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren rechnen.

Untersuchungshaft bei wiederholter Gewalt möglich

Ein weiterer Punkt betrifft die sogenannte „Deeskalationshaft“ nach § 112a der Strafprozessordnung. In besonders schweren oder wiederholten Fällen häuslicher Gewalt soll Untersuchungshaft angeordnet werden können, um Opfer in der akuten Phase zu schützen und erneute Angriffe zu verhindern. Diese Maßnahme richtet sich gezielt an Täter, die trotz bestehender Auflagen weiter Gewalt androhen oder ausüben.

Schließung von Schutzlücken im Gewaltschutzgesetz

Das Vorhaben reagiert auf bestehende Lücken im zivilrechtlichen Gewaltschutz. In der Praxis greifen Schutzanordnungen häufig zu spät oder werden nicht konsequent umgesetzt. Der Gesetzesentwurf will diese Defizite beheben und bestehende Regelungen aus dem Gewalthilfegesetz ergänzen. Damit wird das Ziel verfolgt, Opfer besser zu schützen und gleichzeitig den Handlungsspielraum der Polizei zu erweitern.

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