
Hamm. In der Nacht zum Sonntag kam es in Hamm zu einem schweren Vorfall: Ein mutmaßliches illegales Autorennen in Hamm endete mit einem Unfall, bei dem fünf junge Menschen verletzt wurden. Die Polizei ermittelt nun wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d StGB.
Zeugen berichteten, dass zwei Fahrzeuge in der Nacht mehrfach mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren und dabei riskante Überholmanöver durchführten. Im weiteren Verlauf verlor ein 19-jähriger Fahrer die Kontrolle über sein Auto. Das Fahrzeug prallte zunächst gegen eine Mittelinsel, kollidierte mit einer Schrankenanlage und kam schließlich schwer beschädigt zum Stillstand.
Das zweite beteiligte Fahrzeug setzte seine Fahrt fort und flüchtete vom Unfallort. Die Polizei leitete sofort Fahndungsmaßnahmen ein.
Im verunglückten Auto saßen neben dem 19-jährigen Fahrer vier weitere junge Männer im Alter zwischen 18 und 19 Jahren. Alle fünf Insassen erlitten Verletzungen, die überwiegend als leicht eingestuft wurden. Ein 18-Jähriger musste möglicherweise stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Rettungskräfte brachten die Verletzten zur Versorgung in nahegelegene Kliniken. Dass es bei dem Vorfall keine Schwerverletzten gab, ist nach Einschätzung der Polizei vor allem Glück im Unglück.
Die Beamten stufen den Vorfall klar als verbotenes Kraftfahrzeugrennen ein. Das Unfallfahrzeug wurde ebenso wie der Führerschein des 19-jährigen Fahrers sichergestellt. Gegen den jungen Mann wird nun wegen des Verdachts eines illegalen Autorennens ermittelt.
Der Sachschaden am Fahrzeug und an der beschädigten Schrankenanlage wird auf rund 10.000 Euro geschätzt.
Illegale Autorennen sind nicht nur ein Verkehrsdelikt, sondern stellen eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Die hohe Geschwindigkeit und das riskante Fahrverhalten erhöhen das Risiko schwerer Unfälle erheblich. Erst seit einigen Jahren wird das Fahren bei illegalen Rennen in Deutschland als eigenständiger Straftatbestand behandelt. Nach § 315d StGB drohen Freiheitsstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.