
Borken. Bei einer Überprüfung eines Massagesalons im nördlichen Kreis Borken hat das Hauptzollamt Münster am Montag (8. Dezember) drei Beschäftigte angetroffen. Nach Angaben der Behörde verfügte jedoch nur eine der anwesenden Frauen über die erforderliche Berechtigung, in Deutschland zu arbeiten. Zwei weitere Mitarbeiterinnen befanden sich im laufenden Asylverfahren und durften daher keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Im Zuge der Kontrolle stellte der Zoll zudem fest, dass keine der drei Beschäftigten bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet war. Damit wurden weder Kranken- noch Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt. Gegen den Betreiber des Salons sowie die beiden unerlaubt beschäftigten Frauen wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zusätzlich begleiteten Mitarbeitende des Kreises Borken die Kontrolle, um mögliche Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz zu prüfen. Dabei ergaben sich Hinweise darauf, dass in den Räumen des Massagesalons nicht nur Massagedienstleistungen, sondern auch unerlaubte sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden. Die weiteren Ermittlungen zu diesem Teil des Falls übernimmt der Kreis Borken.